Entscheidung über den Zuschussantrag des Christlichen Bildungswerks Landshut e.V. für Erwachsenenbildung


Daten angezeigt aus Sitzung:  28. Sitzung des Hauptverwaltungs- und Sozialausschusses, 01.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungs- und Sozialausschuss 28. Sitzung des Hauptverwaltungs- und Sozialausschusses 01.10.2019 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 02.07.2019 hat das Christliche Bildungswerk Landshut e.V. (CBW) auf der Basis der Ergebnisse des Jahres 2018 einen Zuschuss in Höhe von 2.887,40 Euro für die Familienbildung in der Marktgemeinde beantragt. Im Jahr 2018 bestanden fünf Eltern-Kind-Gruppen das ganze Jahr sowie eine sechste von September bis Dezember 2018.
Die Höhe des beantragten Zuschusses orientiert sich dabei an dem im Jahr 2018 entstandenen Defizit. Hierzu legt das CBW die nachfolgende Aufstellung über die Ausgaben und Einnahmen seines Bildungsbetriebs in der Marktgemeinde vor.

Ausgaben
(Honorare, Fahrtkosten, Sachkosten)
Einnahmen
(Teilnehmer-gebühren)
Defizit
Angerer Gabriele
(Gruppenbetrieb Altdorf)
1.306,20 €
1.284,00 €
22,20 €
Pichlmeier Sabine
(Gruppenbetrieb Altdorf)
2.585,10 €
2.700,00 €
-114,90 €
Lobinger Verena
(Gruppenbetrieb Altdorf)
1.628,30 €
1.592,00 €
36,30 €
Wimmer Nadine
(Gruppenbetrieb Eugenbach)
1.010,40 €
1.250,00 €
-239,60 €
Fortbildung, Supervision, Praxisbegleitung und Qualifikation der örtlichen Gruppenleiterinnen
3.150,00 €
0,00 €
3.150,00 €
Erwachsenenbildungsveranstaltungen Altdorf
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Erwachsenenbildungsveranstaltungen Eugenbach/Münchnerau
95,40 €
62,00 €
33.40 €
Gesamt
9.775,40 €
6.888,00 €
2887,40 €

Wie aus der Aufstellung ersichtlich ist, ist der Zuschussbedarf ausschließlich durch die Fortbildungskosten begründet. Nach Auffassung der Verwaltung ist es nicht Aufgabe des Marktes, die Fortbildungskosten des Personals des Christlichen Bildungswerkes zu tragen. Dieser Auffassung ist auch der Hauptverwaltungs- und Sozialausschuss bei der Behandlung des Zuschussantrags 2016 in der Sitzung vom 28.06.2016 gefolgt. Der seinerzeit gefasste Beschluss lautet: „Das Christliche Bildungswerk Landshut e.V. erhält einen Zuschuss in Höhe von 1.000 €. Dem CBW Landshut e.V. ist schriftlich mitzuteilen, dass künftig kein Zuschuss zu den Fortbildungskosten gewährt wird.“
Beschlussgemäß wurde dem CBW mit Schreiben vom 06.07.2016 mitgeteilt, dass für das Jahr 2016 ein Zuschuss in Höhe von 1.000,00 Euro gewährt wird, künftig jedoch keine Zuschüsse mehr gewährt werden, soweit das entstandene Defizit auf nicht gedeckten Fortbildungskosten besteht. Beschlussgemäß wurden auch in den Jahren 2017 und 2018 keine Zuschüsse gewährt, da die Defizite wiederum jeweils ausschließlich auf ungedeckten Fortbildungskosten beruhten.
Die Verwaltung schlägt vor, an der Beschlusslage von 2016 festzuhalten. Dem CBW wird demnach auch für das Jahr 2019 kein Zuschuss gewährt. Anträge in künftigen Jahren sollten auf dem Verwaltungswege abgelehnt werden, sofern die Defizite ausschließlich auf nicht gedeckten Fortbildungskosten beruhen.
Ergänzend ist anzumerken, dass die ohne Frage wichtige Tätigkeit des Bildungswerkes von der Marktgemeinde ohnehin durch die kostenlose Überlassung eines Raumes in der Otrembahalle gefördert wird.

Beschlussvorschlag

Dem Christlichen Bildungswerk Landshut e.V. ist schriftlich mitzuteilen, dass auch weiterhin kein Zuschuss zu den Fortbildungskosten gewährt wird.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.10.2019 18:34 Uhr