Bauleitplanung "Querstraße"; Vorstellung des Entwurfs durch die Planer und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  86. Sitzung des Marktgemeinderates, 05.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 86. Sitzung des Marktgemeinderates 05.11.2019 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Maier Frau Marion Linke vom Planungsbüro Linke und Kerling.
Auf die Sitzung vom 09.01.2018 wird Bezug genommen. Hier wurde beschlossen nach Absprache mit den angrenzenden Nachbarn einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten, um auf dem Grundstück die Grundlagen für Geschoßwohnungsbau zu schaffen.
Frau Linke erläuterte die Planung, die im Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden soll.
Im Bestand bleibt das Gebäude Querstraße 15b.
Die Erschließung der geplanten Anlage funktioniert über eine gemeinsame (private) Zufahrtsstraße von der Querstraße die im Süden durch einen Wendekreis mit 21 m Durchmesser abschließt. Der nördliche Bereich wird durch eine bereits erfolgte grundbuchrechtliche Sicherung eines Geh- und Fahrtrechts über diese Zufahrt erschlossen.
Die Baukörper in Norden sollen drei Vollgeschoße mit einer Wandhöhe von 9 Metern und einem flachgeneigten Satteldach erhalten. Die zugehörige Tiefgarage erhält eine eigene Zufahrt von der Querstraße. In den Gebäuden sind 15 Wohneinheiten geplant.
Die südlichen Baukörper sollen mit Flachdach ausgeführt werden und wechselweise zwei oder drei Vollgeschoße erhalten. Die Wandhöhen werden mit 7,5 m bzw. 9,5 m angegeben. In den 5 neu zu errichtenden Gebäuden sind insgesamt 32 Wohneinheiten angedacht. Im Bestandshaus befinden sich 2 Wohneinheiten.
Auch die südlichen Gebäude erhalten eine Tiefgarage. Oberirdisch werden für die insgesamt 49 Wohneinheiten (47 neu und 2 Bestand) 29 Stellplätze nachgewiesen.
Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem. Für die Niederschlagsentwässerung muss ein Rückhaltungskonzept erarbeitet und vorgelegt werden, das der örtlichen Bodenbeschaffenheit angepasst ist.
In der Sitzung wurde andiskutiert ob die Satteldächer nicht mit einer ortstypischeren, größeren Dachneigung geplant werden sollen. Dies wurde aber verworfen, da diese Vorgaben die Forderung nach Dachgauben nach sich ziehen würden. Dachgauben sind in diesem Bereich so gut wie nicht vorhanden
Im Städtebaulichen Vertrag soll festgehalten werden, dass auch Wohnungsgrößen nach den Vorgaben des sozialen Wohnungsbaus vorgesehen werden.

Beschlussvorschlag

Die Unterlagen können in der vorgestellten Form im Rahmen der vorgezogenen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ausgelegt werden.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Datenstand vom 08.11.2019 10:19 Uhr