Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Marktgemeinderates konstituierend, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Sitzung des Marktgemeinderates konstituierend 12.05.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister wies darauf hin, dass die weiteren Bürgermeister gemäß Art. 35 Abs. 1 GO aus der Mitte des Marktgemeinderates zu wählen sind und die Wahl unter Beachtung der Vorschriften des Art. 51 Abs. 3 GO in geheimer Abstimmung zu erfolgen hat. Der 1. Bürgermeister machte außerdem darauf aufmerksam, dass gemäß Art. 35 Abs. 2 GO i.V.m. Art 39 Abs. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes zum weiteren Bürgermeister nicht gewählt werden kann, wer
  1. infolge deutschen Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherheitsverwahrung befindet,

  1. von einem Gericht im Disziplinarverfahren zur Entfernung aus dem Dienst oder zur Aberkennung des Ruhegehalts oder gemäß § 9 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen zur Aberkennung der Rechte aus diesem Gesetz rechtskräftig verurteilt worden ist, oder

  1. nachweisbar nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung eintritt.

Es wurde ein Wahlausschuss gegründet, dem folgende Personen angehörten:
1. Sebastian Stanglmaier                        (Vorsitzender)
2. Andreas Rauhmeier                        (Beisitzer)
3. Birgid Schenk                                (Beisitzerin)

Beschlussvorschlag

Es sind zwei weitere Bürgermeister zu wählen. Es besteht Einverständnis mit der Besetzung des Wahlausschusses.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.05.2020 09:53 Uhr