Wahl der weiteren Bürgermeister


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Marktgemeinderates konstituierend, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 1. Sitzung des Marktgemeinderates konstituierend 12.05.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Bürgermeister Stanglmaier erläuterte den Mitgliedern des Marktgemeinderates die Wahlmodalitäten:
Der 1. Bürgermeister wies darauf hin, dass die weiteren Bürgermeister gemäß Art. 35 Abs. 1 GO aus der Mitte des Marktgemeinderates zu wählen sind und die Wahl unter Beachtung der Vorschriften des Art. 51 Abs. 3 GO in geheimer Abstimmung zu erfolgen hat. Der 1. Bürgermeister machte außerdem darauf aufmerksam, dass gemäß Art. 35 Abs. 2 GO i.V.m. Art. 39 Abs. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes zum weiteren Bürgermeister nicht gewählt werden kann, wer
        Infolge deutschen Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherheitsverwahrung befinden,
       Von einem Gericht in Disziplinarverfahren zur Entfernung aus dem Dienst oder zur Aberkennung des Ruhegehalts oder gemäß § 9 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Person zur Aberkennung der Rechte aus diesem Gesetz rechtskräftig verurteilt worden ist, oder
       Nachweisbar nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung eintritt.

Von der Fraktion der CSU schlug Herr Huber Frau Maria Hohenester als 2. Bürgermeisterin vor.
Von der Fraktion SPD/Parteilose Wähler wurde von Herrn Seidl Herr Georg Wild vorgeschlagen.

Wahl der/des 2. Bürgermeisterin/Bürgermeisters

Der Vorsitzende forderte zur Abgabe der Stimmzettel auf. Die Stimmzettel wurden zusammengefaltet in die Wahlurne geworfen.


Der Vorsitzende stellte fest, dass von den 24 Marktgemeinderatsmitgliedern 24 anwesend waren und 24 Marktgemeinderatsmitglieder sowie der 1. Bürgermeister ihre Stimme abgegeben haben (Art. 51 Abs. 3 GO).
Die Wahlurnen wurden vom Wahlausschuss geöffnet und die Stimmzettel wurden ungeöffnet gezählt. Es wurden 25 Stimmzettel abgegeben.

Die Auszählung ergibt folgendes Ergebnis:
Abgegebene Stimmzettel:                25
Davon ungültig:                        1
Gültige Stimmzettel:                24
Von den abgegebenen Stimmen entfielen auf

Nr.
Name
Stimmen
1
Maria Hohenester
17
2
Georg Wild
7

Der 1. Bürgermeister verkündete das Ergebnis und stellte fest, dass das Marktgemeinderatsmitglied Frau Maria Hohenester mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhielt und damit zur 2. Bürgermeisterin gewählt ist.
Er fragte die gewählte Person, ob sie die Wahl zur 2. Bürgermeisterin annimmt. Diese erklärte die Annahme der Wahl.


Von der Fraktion der CSU wurde Frau Angelika Aigner als 3. Bürgermeisterin
vorgeschlagen.

Von der Fraktion SPD/Parteilose Wähler wurde von Frau Wimmer Herr Hans Seidl vorgeschlagen.
Von der Fraktion Freie Wähler schlug Herr Petz Herrn Josef Hierbeck vor

Wahl der/des 3. Bürgermeisterin/Bürgermeisters

Der Vorsitzende forderte zur Abgabe der Stimmzettel auf. Die Stimmzettel wurden zusammengefaltet in die Wahlurne geworfen.

Der Vorsitzende stellte fest, dass von den 24 Marktgemeinderatsmitgliedern 24 anwesend waren und 24 Marktgemeinderatsmitglieder sowie der 1. Bürgermeister ihre Stimme abgegeben haben (Art. 51 Abs. 3 GO).
Die Wahlurne wurde vom Wahlausschuss geöffnet und die Stimmzettel wurden ungeöffnet gezählt. Es wurden 25 Stimmzettel abgegeben.

Die Auszählung ergibt folgendes Ergebnis:
Abgegebene Stimmzettel:                25
Davon ungültig:                        0
Gültige Stimmzettel:                25

Von den abgegebenen Stimmen entfielen auf

Nr.
Name
Stimmen
1
Angelika Aigner
16
2
Hans Seidl
5
3
Josef Hierbeck
4

Der 1. Bürgermeister verkündete das Ergebnis und stellte fest, dass das Marktgemeinderatsmitglied Frau Angelika Aigner mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhielt und damit zur 3. Bürgermeisterin gewählt ist.
Er fragte die gewählte Person, ob sie die Wahl zur 3. Bürgermeisterin annimmt. Diese erklärte die Annahme der Wahl.

Beschlussvorschlag

Das Wahlergebnis zur Wahl der 2. und 3.Bürgermeisterin wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.05.2020 09:53 Uhr