Haushaltsplanung 2020: Vorstellung der Mittelanforderungen der Grundschule


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Marktgemeinderates, 30.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 3. Sitzung des Marktgemeinderates 30.06.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Erster Bürgermeister Stanglmaier die Rektorin der Grundschule Altdorf, Frau Renate Schuller. Frau Schuller stellte die Mittelanforderungen der Grundschule Altdorf für das Haushaltsjahr 2020 vor und erläuterte die einzelnen Positionen. Zu Fragen aus dem Gremium stand sie Rede und Antwort. Die Mittelanforderungsliste war den Mitgliedern des Marktgemeinderats vorab per E-Mail übermittelt worden.
Die von der Grundschule Altdorf für das Haushaltsjahr 2020 beantragten Haushaltsmittel im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt belaufen sich auf insgesamt 53.267,00 Euro.
Frau Schuller unterbreitet dem Gremium verschiedene Kürzungsvorschläge bei den Mittelanforderungen und bittet darum, die übrigen beantragten Haushaltsmittel bereitzustellen.
Der Kämmerer Herr Rauhmeier wies vor dem Hintergrund der anstehenden Generalsanierung der Grundschule darauf hin, dass Ausgaben für Einrichtung und Ausstattung wegen des haushaltsrechtlichen Gebots der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit grundsätzlich nur getätigt werden dürfen, falls die beschafften Güter auch nach der Sanierung weiterverwendet werden können. Dies gilt insbesondere für die von der Schule beantragte Medienausstattung. Die beantragte Beschaffung von 14 Tablets für die Lehrkräfte sollte zudem nur erfolgen, wenn die Beschaffung im Rahmen des „DigitalPakt Schulen 2019 – 2024“ tatsächlich förderfähig ist.

Beschlussvorschlag

  1. Der Marktgemeinderat nimmt von den Mittelanforderungen der Grundschule Altdorf und den vorgeschlagenen Kürzungen Kenntnis. Die beantragten Mittel sind unter Berücksichtigung der Kürzungen in den Entwurf des Haushaltsplanes 2020 aufzunehmen, soweit der Haushaltsausgleich gewährleistet ist.
  2. Die beantragte Beschaffung von 14 Tablets für die Lehrkräfte darf nur erfolgen, falls die Beschaffung im Rahmen des „DigitalPakt Schulen 2019 – 2024“ tatsächlich förderfähig ist.

Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.07.2020 13:17 Uhr