Antrag auf Bauleitplanung am Pfarrkofener Weg Höhe Hs. 7


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 16.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 1. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.06.2020 ö beschliessend 9

Sachverhalt

Zur Vorgeschichte:

1. Im Jahr 2002 (Sitzung Bauausschuss 09.09.2003) wurde ein Vorbescheid zur Errichtung von zwei Einzelhäusern auf dieser Fläche gestellt. Dieser Vorbescheid wurde genehmigt und vom Bauherren immer wieder verlängert.

2. Im Jahr 2013 (Sitzung Bauausschuss 25.06.2013) und 2014 wurde jeweils nochmal ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht. In diesen Anträgen beabsichtigte der Antragsteller zusätzlich zu den zwei Einzelhäusern noch ein Doppelhaus zu errichten. Dieses Vorhaben wurde ihm aufgrund immissionsschutzrechtlichen Belangen von der Gemeinde abgelehnt. Auch das Landratsamt erteilte keine Genehmigung und das Verfahren wurde eingestellt.

3. Im Jahr 2016 (Sitzung Bau- und Verkehrsausschuss 08.03.2016) wurde nochmals ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Bungalows gestellt. Durch die Lage des Baukörpers und der Verkleinerung auf einen Bungalow konnten somit die immissionsschutzrechtlichen Belange eingehalten werden und der Vorbescheid wurde genehmigt. Dieser ist allerdings 2019 abgelaufen.

4. Im Jahr 2018 wurde ein Bauantrag zum Neubau von zwei Doppelhäusern, anstelle der zwei genehmigten Einzelhäusern aus dem Jahr 2002, eingereicht. Das Landratsamt Landshut wies die Doppelhäuser aufgrund des genehmigten Vorbescheids zurück und es wurden Pläne für Einzelhäuser eingereicht. Hierfür liegt die Baugenehmigung seit September 2019 vor.

Der Antragsteller suchte das Gespräch mit dem Landratsamt Landshut, diese fordern bei einer Bebauung mit zwei Doppelhäusern ein Bauleitplanverfahren, welches der Antragsteller mit Schreiben vom 12.02.2020 beim Markt Altdorf beantragt hat.
Die Verwaltung hat daraufhin den südlich angrenzenden Nachbarn angeschrieben und angefragt, ob dieser ebenfalls Interesse an einer Bauleitplanung hätte. Am 07.04.2020 äußerte dieser grundsätzliches Interesse an einem Bauleitplanverfahren. Die südliche Fläche befindet sich im Dorfgebiet, die nördliche Fläche im Allgemeinen Wohngebiet.

Beschlussvorschlag

Mit dem südlichen Eigentümer ist abzuklären, ob auf dieser Fl.-Nr. Stellplätze für den südlich befindlichen Gasthof nachgewiesen sind. Falls ja, ist dort keine bzw. nur eine eingeschränkte Bauleitplanung möglich.
Ansonsten ist mit den Antragstellern ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenregelung abzuschließen. Die Verwaltung wird beauftragt von einem Planungsbüro einen Entwurf erarbeiten zu lassen und dem Bauausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

Beschluss

Mit dem südlichen Eigentümer ist abzuklären, ob auf dieser Fl.-Nr. Stellplätze für den südlich befindlichen Gasthof nachgewiesen sind. Falls ja, ist dort keine bzw. nur eine eingeschränkte Bauleitplanung möglich.
Ansonsten ist mit den Antragstellern ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenregelung abzuschließen. Die Verwaltung wird beauftragt von einem Planungsbüro einen Entwurf erarbeiten zu lassen und dem Bauausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.06.2020 15:43 Uhr