Haushaltsplanung 2020: Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Marktgemeinderates, 21.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Sitzung des Marktgemeinderates 21.07.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die Summen der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplanes, getrennt nach dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen, die Steuersätze (Hebesätze) der Grund- und Gewerbesteuer sowie der Höchstbetrag der Kassenkredite werden in der Haushaltssatzung festgesetzt.

Der Text der Haushaltssatzung 2020 ist nachfolgend abgedruckt. Er wurde den Mitgliedern des Marktgemeinderats über das Ratsinformationssystem sowie per Mail in digitaler Form zur Verfügung gestellt.

Haushaltssatzung
des Marktes Altdorf (Landkreis Landshut)
für das Haushaltsjahr 2020
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Altdorf folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt 
               in den Einnahmen und
               Ausgaben mit        23.729.425,00 Euro
und im Vermögenshaushalt
               in den Einnahmen und
               Ausgaben mit        7.834.989,00 Euro
ab.

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 2.700.000,00 Euro festgesetzt.

§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 4.776.300,00 Euro festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.        Grundsteuer
a)        für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        320 v. H.
       b)        für die Grundstücke (B)        320 v. H.                                
2.        Gewerbesteuer        380 v. H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000,00 Euro festgesetzt.

§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.

Altdorf, den _____________
Markt Altdorf

Sebastian Stanglmaier
Erster Bürgermeister

Die Haushaltssatzung wird nach der Genehmigung bzw. rechtsaufsichtlichen Würdigung durch die Rechtsaufsicht (Landratsamt Landshut), Unterzeichnung durch den Ersten Bürgermeister und anschließender ortsüblicher Bekanntmachung rechtskräftig.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.07.2020 12:22 Uhr