Haushaltsplanung 2020: Beschlussfassung über das Investitionsprogramm und den Finanzplan 2019 - 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Marktgemeinderates, 21.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 5. Sitzung des Marktgemeinderates 21.07.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Die Marktgemeinde hat ihrer Haushaltswirtschaft gemäß Art. 70 GO eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen, wobei das erste Planungsjahr der Finanzplanung das laufende Haushaltsjahr ist (= Haushaltsjahr 2019, da Haushaltssatzung 2020 noch nicht in Kraft).
Der Kämmerer, Herr Rauhmeier, erläuterte dem Gremium die Eckpunkte der Finanzplanung, insbesondere die bedeutsamsten der für die Jahre 2021 bis 2023 geplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen. Zu nennen sind hier insbesondere
       Generalsanierung und Teilneubau der Grundschule Altdorf (inkl. Turnhalle, Ganztagsschule und Werkräume Mittelschule) und des Horts
       Neubau und Erweiterung des Bauamts
       Hochwasserschutz Altdorf
       Sanierung Pumpstation „An der Roßweide“ (inkl. Neubau zweite Druckleitung)
       Neubau Regenrückhaltebecken Hubertusstraße
       Neubau Versickerungsbecken Sternstraße
       Kostenbeteiligung an Investitionen im Klärwerk Landshut
       Sanierung Kanal Altdorf
       Neubau der Raiffeisenbrücke in Altdorf
       Baumaßnahmen im Zusammenhang mit Wärmeversorgung „Am Aicher Feld“ und „Bürgermeister-Preißer-Ring“
Hinzu kommen jährlich mit beträchtlichen Summen insbesondere Straßen- und Kanalsanierungsmaßnahmen.
Falls der Markt Altdorf alle nach derzeitigem Stand für die nächsten Jahre geplanten Maßnahmen umsetzen möchte, würden bei gegenwärtiger Finanzlage Kreditaufnahmen in erheblichem Umfang erforderlich (2020 2,7 Mio Euro, 2021 2,4 Mio Euro, 2022 1,5 Mio Euro und 2023 2,8 Mio Euro, im Finanzplanungszeitrum mithin insgesamt 9,4 Mio Euro). Bei den Haushaltsplanungen im Finanzplanungszeitraum ist daher genau zu prüfen, ob alle bisher geplanten Maßnahmen finanziert werden können, und ggf. zu entscheiden, welche Maßnahmen zurückgestellt oder nicht realisiert werden.
Zusammengefasst stellt sich die Finanzplanung des Finanzplanungszeitraumes 2019 – 2023 wie folgt dar:
Jahr
Verwaltungs-haushalt

EUR
Veränderung gegenüber Vorjahr
%
Vermögens-haushalt

EUR
Veränderung gegenüber Vorjahr
%
Gesamt-haushalt

EUR
Veränderung gegenüber Vorjahr
%
2019
24.263.085,00
-14,36
8.825.750,00
-27,15
33.088.835,00
-18,19
2020
23.729.425,00
-2,20
7.834.989,00
-11,23
31.564.414,00
-4,61
2021
24.632.275,00
3,80
8.371.527,00
6,85
33.003.802,00
4,56
2022
26.200.925,00
6,37
7.878.010,00
-5,90
34.078.935,00
3,26
2023
26.510.725,00
7,63
10.027.969,00
19,79
36.538.694,00
10,71

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat stimmt der Finanzplanung 2019 bis 2023 zu.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Finanzplanung 2019 bis 2023 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.07.2020 12:22 Uhr