Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Bergstr. 7a


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.09.2020 ö 2

Sachverhalt

Planbereich: Innenbereich

Für das Grundstück existiert ein genehmigter Vorbescheid aus dem Jahr 2002. Dieser Vorbescheid wurde bis zum Jahr 2021 verlängert.
Damals lautete der Beschluss: „Dem Antrag wird unter folgenden Vorgaben das Einvernehmen erteilt: max. 2 Vollgeschosse in der Bauweise Erdgeschoss und Dachgeschoss und max. 2 Wohneinheiten.“

Beantragt wird nun die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Das Wohnhaus wird 9,36 m breit und 14,23 m lang. Im Süden wird im Erdgeschoss ein kleiner Vorsprung errichtet, der als Nische für den Essbereich dient. Dieser Vorsprung wird im Obergeschoss als Balkon genutzt. Im Süden und im Osten wird eine durchgängige große Terrasse errichtet, diese wird zum Teil mit Glas überdacht. Die Höhe des Wohnhauses beträgt 6 m. Der Baukörper erhält ein Kellergeschoss und 2 Vollgeschoss. Das Dach wird als Satteldach mit einer Dachneigung von 22° ausgeführt.
Die Garage wird westlich des Wohngebäudes an der nördlichen Grundstücksgrenze platziert. Die Länge beträgt 9 m und die Breite 7 m. Die Garage wird 2,6 m hoch und erhält ein Flachdach. Zwischen Garage und Wohnhaus wird eine Überdachung errichtet.

An der südöstlichen Grundstücksgrenze ist eine Stützmauer mit ca. 1 m Höhe und ein Zaun darauf geplant, um das fallende Gelände in den Griff zu bekommen. Das sonstige Gelände um das Haus soll natürlich abfallend gestaltet werden.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Durch die Doppelgarage sind ausreichend Stellplätze nachgewiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Nach Ansicht der Verwaltung steht dem Bauvorhaben nichts im Wege. Die Erschließung ist durch ein Geh- und Fahrtrecht über die Fl.Nr. 42 grundbuchrechtlich gesichert. Der Antragsteller hat dem Bauantrag einen Auszug aus dem Grundbuch beigelegt.
Das Flachdach der Garage ist vertretbar, zumal das Haus von der Straßenseite nicht einsehbar ist. Es fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein und beeinträchtigt öffentliche Belange nicht. Auch nachbarliche Belange werden nicht beeinträchtigt. Das Vorhaben steht den Grundzügen der Planung nicht entgegen.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.10.2020 17:03 Uhr