Neubau eines Wohnhauses mit zwei WE; Bucherstr. 15


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.09.2020 ö 3

Sachverhalt

Planbereich: Innenbereich

Beantragt  wird die Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Kellergeschoss, Erdgeschoss und Obergeschoss. Das Dachgeschoss wird nicht ausgebaut, allerdings wird auf der Südseite im Dachgeschoss ein Zwerchgiebel mit kleinen Balkon eingebaut um für eine eventuelle künftige weitere Wohneinheit Platz zu haben.
Die Wohneinheiten im Erdgeschoss und Obergeschoss haben eine relativ ähnliche Aufteilung. Die Wohnung im Obergeschoss erhält auf der Südseite einen Balkon. Der Baukörper wird 14,5 m lang und 11,9 m breit. Die Wandhöhe beträgt 7,3 m. Das Dach wird als Satteldach mit einer Dachneigung von 40° ausgeführt.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Die erforderlichen 4 Stellplätze sind nachgewiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Nach Ansicht der Verwaltung fügt sich das geplante Wohnhaus in die dörfliche Gegend ein. Die Erschließung ist gesichert, nachbarliche Belange werden nicht beeinträchtigt. Die Abstandsflächen sind eingehalten. Das Haus fügt sich nach Art und Maß in die Gegend ein und steht Grundzügen der Planung nicht entgegen.
Die Fläche befindet sich im Überschwemmungsgebiet des Bucher Grabens. Inwieweit hier eine Bebauung möglich ist, ist vom Wasserwirtschaftsamt zusammen mit der wasserrechtlichen Abteilung im Landratsamt Landshut zu prüfen.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.10.2020 17:03 Uhr