Sanierung und Aufstockung einer Doppelhaushälfte an der Landshuter Str. 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.09.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Planbereich: Innenbereich
Beim Bestandsgebäude wird die östliche Außenwand abgebrochen und mit 3-m- Abstand zur Grundstücksgrenze neu gebaut. Dieser Grundfläche wird ein Vollgeschoß aufgesetzt und damit eine zweite Wohneinheit geschaffen, die über die nördlich gelegene Außentreppe einen eigenen Zugang erhält.
Zusätzliche Anbauten sind im Erdgeschoß ein Wintergarten mit den Maßen 3 m x 4,20 m, sowie angrenzend an den Nachbarschuppen eine Unterstellmöglichkeit für Mülltonnen und Fahrräder (2,85 m auf 4,30 m). Damit wird zeitgleich eine Überdachung des Eingangs geschaffen. Das neue Dach erhält eine Dachneigung von 25°
Für die Errichtung des Wintergartens (Wohnraum entlang der Grundstücksgrenze) sowie der überlangen Grenzbebauung von mehr als 15 m Länge werden Abweichungen von Art. 6 BayBO beantragt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Bebauungsplan werden für Doppelhaushälften die Auflagen festgesetzt, dass diese bezüglich Wandhöhe, Dachneigung und –deckung angepasst werden müssen.
Im Innenbereich ist die umliegende Bebauung maßgebend.
Im vorliegenden Fall wurden 2 Häuser in den frühen 60iger Jahren bzw. im Jahr 1970 aneinandergebaut. Bereits jetzt ist kein typischer „Doppelhauscharakter“ erkennbar. Wahrscheinlich wird auch der 1970 errichtete Anbau (Hs. Nr. 1a) in den nächsten Jahren umgebaut bzw. saniert werden. Die abweichende Optik ist nach Ansicht der Verwaltung städtebaulich vertretbar.
Aufgrund des engen Zuschnitts ist es nicht möglich die erforderliche Anzahl von 4 Stellplätzen auf dem Grundstück zu erreichen. Nachgewiesen werden 3 Stellplätze. Der 4. Stellplatz soll vertraglich abgelöst werden. Diese Möglichkeit ist in der Stellplatzsatzung des Marktes vorgesehen, wird aber äußerst selten beantragt.
Hier sollte davon Gebrauch gemacht werden, da der Nachverdichtung im Ortsbereich ein hoher Stellenwert einzuräumen ist.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Ein entsprechender Ablösevertrag für den 4. Stellplatz kann abgeschlossen werden.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Ein entsprechender Ablösevertrag für den 4. Stellplatz kann abgeschlossen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.10.2020 17:03 Uhr