Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung eines zusätzlichen KFZ-Stellplatzes im Vorgarten; Am Abensberg 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 3. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.09.2020 ö 13

Sachverhalt

Bebauungsplan: Abensberg Überarbeitung

Der Antragsteller möchte an der nördlichen Grundstücksgrenze einen Stellplatz errichten. Dieser soll über einen öffentlichen Feld- und Waldweg angefahren werden. Der Stellplatz soll eine Fläche von ca. 23 m² erhalten. Der Stellplatz wird 7 m lang und 3,2 m breit.

Die Nachbarunterschrift wurde geleistet.

Ein Antrag ist notwendig, da der Stellplatz außerhalb der Baugrenze errichtet wird.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat hier aus zwei Gründen Bedenken.
  • Hier ist seit Jahren eine Bauleitplanung angedacht, bei welcher der vorhandene Feld- und Waldweg nach Norden an die Bahnlinie verlegt werden soll, da dies städteplanerisch vorteilhafter ist.
  • Auf dem öffentlichen Feld- und Waldweg besteht ein Verbot für Kraftwagen.
Die geplante Bauleitplanung betrifft die Fl.Nr. 11 17, hier finden seit einigen Jahren Planungen statt, welche immer wieder auf Eis gelegt wurden. Im September letzten Jahres wurde uns mitgeteilt, dass eine hydrogeologische Untersuchung des Grundstücks vorgenommen werden muss und sich dann erneut mit der Verwaltung in Verbindung gesetzt wird, dies ist bis heute nicht geschehen. Um einer vorgesehenen Bauleitplanung nicht im Wege zu stehen und das Grundstück optimal zu nutzen, sollte sich die Möglichkeit der Verlegung des öffentlichen Feld- und Waldweges durch die Genehmigung des Stellplatzes nicht verbaut werden. Auch das Verbot für Kraftwägen auf diesem Weg spricht gegen eine Zustimmung zum Antrag auf isolierte Befreiung.
Außerdem hätte der Antragsteller auf seinem Grundstück zwischen den vorhandenen Stellplätzen und der Garagenzufahrt ebenfalls die Möglichkeit einen Stellplatz zu errichten.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Dem Antragsteller ist mitzuteilen, dass einem Stellplatz zwischen den bereits vorhandenen Stellplätzen und der Zufahrt zur Garage das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden würde. Der Antrag ist demensprechend zu ändern.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Dem Antragsteller ist mitzuteilen, dass einem Stellplatz zwischen den bereits vorhandenen Stellplätzen und der Zufahrt zur Garage das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden würde. Der Antrag ist demensprechend zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Datenstand vom 08.10.2020 17:03 Uhr