Entscheidung über den Antrag der Fraktion SPD-Parteilose Wähler auf Übernahme der Kosten für Kinderbetreuung während der Marktgemeinderatssitzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Marktgemeinderates, 15.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Sitzung des Marktgemeinderates 15.09.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Die Fraktion SPD – Parteilose Wähler beantragte mit Schreiben vom 04. Februar 2020 (eingegangen am 07.02.20) beim damaligen Bürgermeister Maier die Übernahme der Kosten der Kinderbetreuung für Kinder bis zu acht Jahren während den Sitzungen des Marktgemeinderates, sh. Anlage.
Am 06. Juli 2020 fand eine Besprechung hierzu mit Bürgermeister Stanglmaier und den Mitgliedern der Fraktion statt. Intention des Antrages war, im Vorfeld der damals bevorstehenden Kommunalwahlen, insbesondere Frauen zu ermutigen sich für ein kommunalpolitisches Amt zur Wahl zu stellen. Grundsätzlich sollte dies aber auch unabhängig von der mittlerweile stattgefundenen Wahl überlegt werden.
Entsprechende Regelungen sind auch bei anderen kommunalen Gremien zu finden (z. B. Wasserzweckverband Pfettrach-Gruppe). Zu Bedenken gilt, ob dieses Angebot lediglich auf die Kinderbetreuung beschränkt werden soll.

Beschlussvorschlag

Mitglieder des Marktgemeinderates, denen im häuslichen Bereich (z.B. Betreuung Kinder oder Pflegebedürftiger) durch die Teilnahme an Sitzungen ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Heranziehen einer Hilfskraft außerhalb der eigenen Familie ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 20 Euro für jede angefangene Stunde Sitzungsdauer. Das Erfordernis ist vorab schriftlich anzuzeigen.

Beschluss

Mitglieder des Marktgemeinderates, denen im häuslichen Bereich (z.B. Betreuung Kinder oder Pflegebedürftiger) durch die Teilnahme an Sitzungen ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Heranziehen einer Hilfskraft außerhalb der eigenen Familie ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 20 Euro für jede angefangene Stunde Sitzungsdauer. Das Erfordernis ist vorab schriftlich anzuzeigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 7

Datenstand vom 17.09.2020 09:22 Uhr