Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses bei der Kinderbetreuung durch Tagesmütter


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Marktgemeinderates, 15.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Sitzung des Marktgemeinderates 15.09.2020 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Seit dem 1. April 2019 entlastet der Freistaat Familien bei den Kindergartenbeiträgen. Dabei wird die gesamte Kindergartenzeit mit 100 Euro pro Kind und Monat bezuschusst. Er wird vom dritten Lebensjahr bis zur Einschulung gezahlt.
Vereinzelt werden Kinder bei Tagesmüttern/-vätern untergebracht, da die Eltern keinen passenden Platz für ihr Kind finden (z. B. unpassende Betreuungszeiten).
Für diese Form der Betreuung wird der Zuschuss vom Freistaat nicht gewährt.
Laut Kreisjugendamt kann hierfür der Zuschuss in Höhe von 100 Euro pro Monat freiwillig von den Gemeinden übernommen werden. Im Landkreis wird dies von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt.
Dem Markt Altdorf liegen aktuell ein schriftlicher Antrag und eine mündliche Anfrage vor.
Aufgrund des immer wieder auftretenden Mangels an Betreuungsplätzen ist zu überlegen, den Zuschuss für die Betreuung bei Tagesmüttern/-vätern zu gewähren.

Beschlussvorschlag

Für die Kinderbetreuung durch Tagesmütter/-väter wird auf Antrag ein Zuschuss in Höhe von 100 Euro je Monat gewährt, wenn die Kinderbetreuung ausschließlich durch eine Tagesmutter/einen Tagesvater erfolgt und zum Zeitpunkt der Anmeldung kein geeigneter Platz in einer Einrichtung zur Verfügung steht.

Beschluss

Für die Kinderbetreuung durch Tagesmütter/-väter wird auf Antrag ein Zuschuss in Höhe von 100 Euro je Monat gewährt, wenn die Kinderbetreuung ausschließlich durch eine/n Tagesmutter/- vater erfolgt und zum Zeitpunkt der Anmeldung kein geeigneter Platz in einer Einrichtung zur Verfügung steht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.09.2020 09:22 Uhr