Entscheidung über eine Energieberatung als kommunales Angebot


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Marktgemeinderates, 15.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 6. Sitzung des Marktgemeinderates 15.09.2020 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Mit Datum vom 03. Dezember 2019 (eingegangen am 18.12.19) legte die Fraktion SPD – Parteilose Wähler beim damaligen Bürgermeister Maier einen „Antrag zur Erstellung und Umsetzung eines Konzeptes zur Energiewende für den Markt Altdorf“ vor, sh. Anlage.
Am 06. Juli 2020 fand eine Besprechung hierzu mit Bürgermeister Stanglmaier und den Mitgliedern der Fraktion statt. Im Ergebnis wurde vereinbart, dass der Antrag als Ganzes nicht behandelt und als konkrete Maßnahme eine Energieberatung für die Bürgerinnen und Bürger angeboten werden soll.
Bereits in den Jahren 2008 bis 2012 wurde im Rathaus zu festen Zeiten eine Energieberatung angeboten. Das Angebot wurde im Jahr 2015 wieder aufgegriffen. Der Marktgemeinderat fasste hier zuletzt am 23.06.2015 einen entsprechenden Beschluss.
Auf den damaligen Erfahrungen aufbauend wurde die Regierung von Niederbayern zu dem Thema gehört. Diese rät von festen Sprechterminen ab, da der Bürger dieses Verfahren für nicht flexibel genug hält. Eine Dienstleistung vor Ort hingegen dient der Unterstützung des Hauseigentümers in seiner Entscheidung für Sanierungsmaßnahmen. Sie kann eine Vorbereitung für die Beantragung von Förderprogrammen darstellen. Als Dienstleister käme die ehrenamtlich organisierte Landshuter Energieagentur in Frage. Mit ihr wurden auch die Beratungen der letzten Jahre durchgeführt. Das Angebot sollte beworben und durch gemeindliche Informationen flankiert werden.
Die Verwaltung hat hierfür ein Angebot der Landshuter Energieagentur e.V. vom 30.07.2020 eingeholt. Eine sogenannte aufsuchende Energieberatung vor Ort durch zertifizierte Energieberater wird in drei Kategorien angeboten.
    1. Stromsparberatung und Heizverhalten,
1,5 Std Vorort + 0,5 Std. Nachbereitung                        140,00 Euro
    1. Gebäudehülle und Heizungsanlage
      1,8 Std Vorort + 0,5 Std Nachbereitung                        160,00 Euro
    2. Stromsparberatung und Heizverhalten / Gebäudehülle                
2,5 Std Vorort + 0,5 Std Nachbereitung                        200,00 Euro

Der Bürger gibt vorab persönliche Daten und Verbrauchsdaten seiner Liegenschaft im Rathaus an. Nach Zahlung einer Schutzgebühr werden die Daten an die L.E.A weitergegeben, die einen Termin vor Ort vereinbart. Der Eigenanteil soll folgendermaßen gestaffelt sein
  1. 30 € für eine Stromsparberatung und Heizverhalten
  2. 40 € für Gebäudehülle und Heizungsanlage
  3. 50 € für beides, Stromsparen, Heizung und Gebäude

Die frühere Teilnahmeberechtigung, die an einen überdurchschnittlichen Energieverbrauch gekoppelt ist, soll entfallen. Ferner soll der Hinweis auf die Energieberatung Bestandteil einer Beratung bei einer Bauvoranfrage oder beim Stellen des Bauantrags sein. Der Markt Altdorf übernimmt die Kosten für die Energieberatung abzüglich der Schutzgebühr:
  1. Stromsparberatung und Heizverhalten                                        110,00 Euro
  2. Gebäudehülle und Heizungsanlage                                        120,00 Euro
  3. Stromsparberatung und Heizverhalten / Gebäudehülle                150,00 Euro

Im Haushaltsplan 2020 ist bei der Haushaltsstelle 6000.6360 ein Ansatz von 1.000,00 Euro veranschlagt. Für finanzschwache Haushalte (Arbeitslosengeld II-, Wohngeld- oder Sozialhilfeempfänger) ist die Energieberatung bei entsprechendem Nachweis kostenlos.

Beschlussvorschlag

Der Markt Altdorf nimmt das Angebot der Landshuter Energieagentur wie beschrieben an. Nach einer Bekanntgabe im Gemeindeinfoblatt und auf der Homepage soll das Angebot ab dem 15.10.2020 für alle Bürger angeboten werden. Das Angebot wird auf zwei Jahre befristet.

Beschluss

Der Markt Altdorf nimmt das Angebot der Landshuter Energieagentur wie beschrieben an. Nach einer Bekanntgabe im Gemeindeinfoblatt und auf der Homepage soll das Angebot ab dem 15.10.2020 für alle Bürger angeboten werden. Das Angebot wird auf zwei Jahre befristet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.09.2020 09:22 Uhr