Feststellung der Jahresrechnung 2018 und Entlastung


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Marktgemeinderates, 06.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 7. Sitzung des Marktgemeinderates 06.10.2020 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Dem Marktgemeinderat war in der öffentlichen Sitzung am 25.06.2019 die Jahresrechnung 2018 gemäß Art. 102 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) vorgelegt worden.
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüfte die Jahresrechnung 2018 gemäß Art. 103 Abs. 1 GO in seinen Sitzungen am 17.10. und 03.12.2019. In seiner Sitzung am 03.12.2019 hat der Rechnungsprüfungsausschuss beschlossen, dem Marktgemeinderat zu empfehlen, gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Jahresrechnung 2018 festzustellen und für diese Entlastung zu erteilen. Das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung wurde dem Gremium vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Martin Witzko, vorgestellt und erläutert. Anschließend wurden von Herrn Witzko und den anwesenden Verwaltungsmitarbeitern Fragen des Gremiums beantwortet.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO hat der Marktgemeinderat nunmehr über die Feststellung der Jahresrechnung und über die Entlastung zu beschließen. Die Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung hat dabei ohne den 1. Bürgermeister zu erfolgen, da dieser insoweit persönlich beteiligt ist. Die Annahme einer persönlichen Beteiligung gilt nach Auskunft der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Landshut (Hr. Hauner) auch im Falle eines zwischenzeitlich erfolgten Wechsels des Amtsinhabers.
Die Eckdaten des Jahresabschlusses 2018 stellen sich wie folgt dar:
       Rechnungsergebnis        Soll/Ansatz
Gesamthaushalt        40.448.008,26 Euro        32.354.635,00 Euro
Verwaltungshaushalt                     28.332.342,77 Euro        25.214.335,00 Euro
Vermögenshaushalt                       12.115.665,49 Euro        7.140.300,00 Euro
Zuführung vom VWH zum VMH        6.914.505,54 Euro        4.550.389,00 Euro
Zuführung zur allgemeinen Rücklage        5.408.886,99 Euro        0 Euro

Die allgemeine Rücklage wies damit zum 31.12.2018 einen Stand von 5.609.286,99 Euro auf.
Die Schuldenstände des Marktes Altdorf und seiner Beteiligungen ALKOM und BdMA betrugen zum 31.12.2018:
       Absolut        pro Kopf
Markt Altdorf        1.698.645,15 Euro        151,94 Euro
ALKOM        3.137.350,00 Euro        280,62 Euro
BdMA        0,00 Euro        0,00 Euro
Gesamt        4.835.995,15 Euro        432,56 Euro

Beschlussvorschlag

1.        Der Marktgemeinderat beschließt die Feststellung der Jahresrechnung 2018.
2.        Der in dieser Sitzung festgestellten Jahresrechnung 2018 des Marktes Altdorf wird die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO erteilt.

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat beschließt die Feststellung der Jahresrechnung 2018.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der in dieser Sitzung festgestellten Jahresrechnung 2018 des Marktes Altdorf wird die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.10.2020 08:50 Uhr