Anbau an die bestehende Garage an der Gerhart-Hauptmann-Str. 12


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Planbereich: Innenbereich

Im nordwestlichen Grundstückseck soll ein Anbau an die Garage erfolgen. Dieser wird
L-förmig an die Garage angepasst.

Der Anbau wird entlang der Grundstücksgrenze zum nördlich angrenzenden Nachbarn 8,78 m lang und im M ittel nicht höher wie 3 m. Somit hält er auf dieser Seite die Vorschriften zur Grenzbebauung des Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 BayBO ein. Demnach darf der Anbau eine Länge von 9 m an einer Grundstückgrenze nicht überschreiten und im Mittel nicht höher wie 3 m sein.
Zum Westen wird der Anbau 7,60 m lang und 2,30 m hoch. Die Grenzbebauung darf auf einem Grundstück 15 m nicht überschreiten (Art. 6 Abs. 9 Satz 2 BayBO). Im vorliegenden Fall beträgt die Grenzbebauung insgesamt 16,38 m. Somit liegt eine überlange Grenzbebauung vor. Das bedeutet, dass die 1,38 m über den 15 m abstandsflächenpflichtig werden. Allerdings befindet sich im Westen angrenzend die Spitzwegstraße, auf welcher nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayBO die Abstandsfläche bis zu deren Mitte liegen darf. Die Abstandsfläche ist somit eingehalten.
Das Dach wird als Pultdach ausgeführt. Der Anbau kann vom Osten und vom Süden betreten werden.

Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Baurechtlich entspricht das Vorhaben den gesetzlichen Vorschriften, somit ist das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.11.2020 11:40 Uhr