Umbau eines Wohnhauses an der Eugenbacher Str. 119


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Bebauungsplan: Waldanger Eugenbach Überarbeitung Deckblatt Nr. 2
Es wird Bezug genommen auf die Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 27.06.2017. Dort wurde der Nutzungsänderung eines Getränkemarktes zur Einliegerwohnung und DG-Ausbau am Gebäude zugestimmt. Das Vorhaben (2 Wohneinheiten) wurde auch vom Landratsamt Landshut genehmigt.
Nun soll neben der einen Wohneinheit im Nebengebäude das Hauptgebäude neu aufgeteilt werden (offiziell nur eine Wohneinheit, da nur eine Küche) in 4 Zimmer im EG, 6 Zimmer im OG und zwei Zimmer im DG. Dazu sollen zwei Bäder und mehrere WC´s errichtet werden. Hierfür werden im EG und OG teilweise Wände versetzt und das DG ausgebaut, indem neue Leichtbauwände gezogen werden. Außerdem soll im Obergeschoss ein Balkon entstehen
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Landshut ergibt sich folgende rechtliche Würdigung:
Nach dem Bebauungsplan sind für das Gebäude max. 2 WE zulässig. Da nur zwei Küchen vorhanden sind, wäre dies erfüllt. Es entsteht der erste Eindruck, dass es sich um eine Art „Pension“ oder „Wohnheim“ handelt. Es kann jedoch dem Antragsteller jedoch nicht unterstellt werden, dass es sich nicht um reine Wohnnutzung handelt. Es handelt sich rechtlich um Zimmervermietung; die beiden Wohnungen werden durch Zimmervermietung genutzt, die keine Beherbergung im Sinne eines Hotelbetriebes ist. Um einen Beherbergungsbetrieb handelt es sich hier nicht, da keine Rezeption, Frühstück, etc. angeboten werden. Zu einer Wohnung gehört auch ein Rückzugsraum; dieser wäre das einzelne Zimmer selbst, wenn es auch noch einen Gemeinschaftsraum und eine Küche für die einzelnen Nutzer gibt. 
Einzig die Anzahl der Zimmer muss mit der Anzahl der Stellplätze in Einklang gebracht werden. Da der Umbau einer Zimmervermietung gleichkommt, werden wir die Stellplatzsituation danach beurteilt. Hierfür ist nach unserer Stellplatzsatzung je Zimmer ein Stellplatz erforderlich. 12 Zimmer sind im Hauptgebäude vorhanden. Dazu das Appartement im Nebengebäude. Deshalb wären für das Vorhaben 13 Stellplätze nachzuweisen. Diese wurden, nach Rücksprache mit dem Antragsteller, nachgewiesen.
Zu bemerken wäre, dass, seit das Landratsamt Landshut und der Markt Altdorf mit der Eugenbacher Straße 119 befasst sind, noch nie eine Nachbarbeschwerde, etwa über nächtliches Gegröle, ausufernde Grillabende oder Türenknallen der Privatautos bei Frühschicht- oder Spätschichtarbeitern o. Ä., eingelaufen ist.
Die Unterschrift des westlich angrenzenden Nachbarn Fl.-Nr. 1205/7 ist vorhanden.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

Datenstand vom 12.11.2020 11:40 Uhr