Errichtung eines Carports mit darüberliegender Dachterrasse sowie eines Aufzugs an dem bestehenden Wohnhaus an der Markusstr. 5


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Bebauungsplan: Römerfeld Überarbeitung
Beantragt wird die Errichtung eines Carports mit darüberliegender Dachterrasse für das Obergeschoss sowie die Errichtung eines Aufzugs an der Westseite des bestehenden Wohnhauses.
Die bestehende Garage im Westen soll abgebrochen werden. Der neue Carport mit 24 m² Grundfläche soll ein Stück weiter nach Norden versetzt als Grenzgarage an die bestehende Nachbar-Garage Fl.-Nr. 275/35 angebaut werden und ebenfalls ein Flachdach erhalten. Darauf soll für die Wohnung im Obergeschoss eine Dachterrasse mit ca. 45 m² errichtet werden. Dort soll nach Süden als Sichtschutz 3 aufgestellte thermische Kollektoren angebracht werden. Nach Westen soll ein Sichtschutz aus Glas mit einer Höhe von 1,60 m entstehen.
Für die Errichtung der Dachterrasse wird eine Abweichung von Art. 6 BayBO beantragt (vor den Außenwänden von Gebäuden sind Abstandsflächen von oberirdischen Gebäuden freizuhalten). Da die Garage als Dachterrasse ausgeführt werden soll, ist die Garage als Gebäude einzustufen und müsste daher eigene Abstandsflächen einhalten. Der betroffene Nachbar Fl.-Nr. 275/35 hat sein Einverständnis durch Unterschrift erteilt. Eine Abstandsflächenübernahmeerklärung ist nachzureichen!
An der Westseite des Gebäudes soll hinter dem Carport ein Aufzug mit einer Grundfläche von 1,59 m x 1,52 m entstehen, welcher vom Kellergeschoss bis in das Obergeschoss führt.
Hierfür wird auch eine Abweichung von Art. 6 BayBO beantragt. Bei der Bemessung der Abstandsflächen bleiben untergeordnete Vorbauten außer Betracht, wenn sie nicht mehr als 1,50 m vortreten. Die geringfügige Überschreitung der zulässigen 1,50 m, die Vorbauten vortreten dürfen, ergäbe sich durch den Aufzug, der nur in diesen Abmessungen realisierbar sei. Die brandschutztechnischen Vorschriften (Abstand zur Grundstückgrenze mind. 2,50 m und Abstand zu benachbarten Gebäuden mind. 5 m) werden jedoch eingehalten.

Sämtliche Nachbarunterschriften sind vorhanden.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.11.2020 11:40 Uhr