Tektur zum Neubau eines Doppelhauses + Abbruch best. Wohnhaus an der Hauptstraße 52, 52a; erneute Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.10.2020 ö 7

Sachverhalt

Es wird Bezug genommen auf die Sitzung vom 08.09.2020. In dieser Sitzung wurde die Verwaltung ermächtigt bei einem Ortstermin einen Kompromiss zwischen den Parteien auszuhandeln und die entsprechende Planung als laufende Verwaltung zu behandeln.

Bei einem inzwischen stattgefundenen Ortstermin konnte keine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden. Kurz darauf erreichte Die Verwaltung ein Schreiben des angrenzenden Nachbarn. Dies wird von Frau Hauser verlesen. Zusätzlich erreichte uns ein Schreiben des Rechtsanwalts, welcher vermutet, dass der Baukörper nicht in der genehmigten Höhenlage, sondern einen Meter höher, errichtet wurde.
Daraufhin hat der Markt Altdorf eine Einmessbescheinigung angefordert.

Die Eigentümer des Grundstücks Hauptstr. 52, 52 a haben daraufhin dem Markt Atldorf die Einmessbescheinigung und zusätzlich eine weitere Variante einer möglichen Stützmauer zukommen lassen. Aus der Einmessbescheinigung und dem alten Plan ist erkennbar, dass das Grundstück, worauf das Haus bereits errichtet wurde, um 30 cm mehr aufgeschüttet wurde.

Die Höhe der Stützwand wird auf 1,10 m reduziert.

Die neue Variante der Stützmauer findet bei der Verwaltung durchaus positive Resonanz. Durch die Versetzung der oberen zweiten Steinreihe der Stützmauer um einen Meter hinter die Grundstücksgrenze wirkt die Stützmauer weniger massiv und passt sich besser dem Gelände an. Die Antragsteller haben ebenfalls erwähnt, dass zwischen den beiden Steinreihen noch eine Hecke gepflanzt werden soll. Nach Auffassung der Verwaltung ist diese Variante durchaus vertretbar und schränkt den westlich angrenzenden Nachbarn nicht in seinen Rechten ein.
Bezüglich der 30 cm mehr Aufschüttung sei zu erwähnen, dass das Bauvorhaben, auch mit dieser zusätzlichen Aufschüttung genehmigt worden wäre. Somit kann den Bauherren kurz mitgeteilt werden, dass dies nicht die richtige Vorgehensweise ist aber aufgrund der Geringfügigkeit toleriert wird.

Beschlussvorschlag

Die Stützmauer soll im Tektur-Eingabeplan auf die vorgeschlagene neue Variante geändert werden. Nach dieser Änderung kann der Antrag als laufende Verwaltung in das Landratsamt Landshut weitergeleitet werden. Bezüglich der zusätzlichen Aufschüttung um 30 cm wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Die Stützmauer soll im Tektur-Eingabeplan auf die vorgeschlagene neue Variante geändert werden. Nach dieser Änderung kann der Antrag als laufende Verwaltung in das Landratsamt Landshut weitergeleitet werden. Bezüglich der zusätzlichen Aufschüttung um 30 cm wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.11.2020 11:40 Uhr