Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung von zwei Stellplätzen am Bürgermeister-Preißer-Ring 26
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bebauungsplan: Am Angerweg
Der „Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage“ am Bürgermeister-Preißer-Ring 26 wurde am 07.09.2020 von der Genehmigung freigestellt, da alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten wurden.
Im Norden des Grundstücks sollen für die beiden Wohneinheiten zwei Stellplätze außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen errichtet werden. Hierzu ist eine isolierte Befreiung nach § 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO einzuholen.
Nach der Stellplatzsatzung sind für das Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung 4 Stellplätze erforderlich. Zwei Stellplätze werden in der Garage geschaffen. Die beiden weiteren benötigten Stellplätze sind an der nordwestlichen Grundstücksgrenze angeordnet. Da sich diese Stellplätze allerdings außerhalb der Baugrenzen befinden, bittet der Bauherr um eine isolierte Befreiung für die Stellplätze auf nichtüberbaubaren Grundstücksflächen, wie im Bebauungsplan gefordert.
Beschlussvorschlag
Vom Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren wird Kenntnis genommen. Dem Antrag auf Befreiung für die Errichtung der beiden Stellplätzen auf den nichtüberbaubaren Grundstücksflächen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Beschluss
Vom Bauantrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren wird Kenntnis genommen. Dem Antrag auf Befreiung für die Errichtung der beiden Stellplätzen auf den nichtüberbaubaren Grundstücksflächen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.11.2020 11:40 Uhr