Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung eines Lärm- und Sichtschutzzauns an der Aupointstr. 13 (zur Bernsteinstraße)


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.10.2020 ö beschliessend 11

Sachverhalt

Bebauungsplan: Waldanger Eugenbach Überarbeitung

Beantragt wird die Errichtung eines Lärm- und Sichtschutzzauns im Süden des Grundstücks Aupointstr. 13 zur Bernsteinstraße hin.
Die vorhandene Thujenhecke mit einer Höhe von 2,20 m soll dafür weichen und der Zaun als Lärm- und Schallschutz zur viel befahrenen Bernsteinstraße dienen. Auch der Wohnwintergarten, der 1,50 m über dem Boden liegt, solle damit weiterhin Privatsphäre erhalten.
Der Zaun soll aus waagrechten Lärchenholzbrettern mit Metallpfosten dazwischen errichtet werden. Von Westen her sollen vier Zaunfelder mit einer Breite von 2 m und einer Höhe von 1,80 m, gefolgt von zwei Zaunfeldern mit ebenfalls 2 m Breite und 1,90 Höhe als stufenförmige Höhenanpassung zum bestehenden Tor mit 2 m Höhe entstehen. Im Anschluss an das bestehende Tor mit einer Breite von 3,20 m soll ein neues Zaunfeld mit 3,50 m Breite und 2 m Höhe, welches zugleich die Seitenwand vom neuen Carport (s. TOP 10) ist, angebracht werden.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Zur Straßenseite hin sind nur Holzlatten mit senkrechter Lattung zulässig. Hier wird eine waagrechte Lattung beantragt.
  • Die Zaunhöhe darf max. 1,00 m betragen. Hier wird die Einfriedung mit einer Höhe von 1,80 m bis zu 2 m beantragt.

Die beiden angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschrift ihr Einverständnis erteilt.

Entlang der Bernsteinstraße wurden bereits mehrere Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Höhe und Art der Lattung (quer statt senkrecht) erteilt, da es sich bei der Bernsteinstraße um eine stark frequentierte Straße handelt. In den meisten Fällen wurde die Höhe meist mit 1,80 m Höhe genehmigt. Da der Bauherr hier aber eine stufenweise Höhenanpassung von 1,80 m hin zum bestehenden Tor (2 m Höhe) anstrebt, könnte dem auch zugestimmt werden, da dies städtebaulich vertretbar ist. Auch die nachbarlichen Belange werden nicht beeinträchtigt und die Grundzüge der Planung auch nicht berührt.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung hinsichtlich der beantragten Einfriedungshöhe (1,80 m bis 2 m) und Art der Einfriedung (Querlattung, statt senkrecht) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nur erteilt, da das Tor bereits Bestand ist und der Zaun an diesen angepasst wird.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung hinsichtlich der beantragten Einfriedungshöhe (1,80 m bis 2 m) und Art der Einfriedung (Querlattung, statt senkrecht) wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nur erteilt, da das Tor bereits Bestand ist und der Zaun an diesen angepasst wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.11.2020 11:40 Uhr