Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung eines Carports am Rebenring 44
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.10.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bebauungsplan: Weinberg
Beantragt wird die Errichtung eines Carports an der Südostseite des Rebenring 44. Der Carport soll eine Grundfläche von 6 m x 4 m und ein Pultdach mit einer Wandhöhe von 2,50 m bis 2,20 m erhalten.
Abweichungen vom Bebauungsplan:
Der Carport soll außerhalb der Baugrenze errichtet werden.
Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1969 sieht auf dem Grundstück selbst kein Baufenster für ein Nebengebäude vor. Die Garage für das Grundstück befindet sich auf dem Gemeinschaftsgrundstück Fl.-Nr. 123/78 daneben.
Da es begrüßenswert ist, wenn Stellplätze auf dem eigenen Grundstück errichtet werden und damit die Straßen vom ruhenden Verkehr entlastet werden, könnte einer Befreiung vom Bebauungsplan zugestimmt werden (zumal damals nur ein Stellplatz pro Haus erforderlich war).
Sämtliche angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschrift ihr Einverständnis erteilt.
Beschlussvorschlag
Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Mögliche Kosten bezüglich Gehwegabsenkung, Versetzung Straßenlaterne usw. gehen
auf Kosten des Antragstellers.
Beschluss
Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Mögliche Kosten bezüglich Gehwegabsenkung, Versetzung Straßenlaterne usw. gehen
auf Kosten des Antragstellers.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.11.2020 11:40 Uhr