Kanalinspektion Altdorf-OT Eugenbach, Teil 3 von 3; Zustandsbewertung mit Sanierungskonzept, 4. Zwischenbericht


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Marktgemeinderates, 27.10.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 8. Sitzung des Marktgemeinderates 27.10.2020 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Bürgermeister Stanglmaier Herrn Franz Spagl vom Ingenieurbüro ILS.
Auf die Gemeinderatssitzungen vom 05.06.2018 u. 08.10.2019 wird Bezug genommen. Seit 2017 wird im OT Eugenbach der Schmutzwasserkanal von der Fa. Baierle mittels Kamera untersucht. Im dritten Abschnitt wurden weitere 5,6 km von insgesamt 19,8 km Schmutzwasserkanal untersucht und zudem mit Signalnebel auf Fehlanschlüsse überprüft. Die Anzahl der inspizierten Anschlussleitungen beträgt 369. Falls kein Revisionsschacht vorhanden war, wurde die Anschlussleitung bis zur jeweiligen Gebäudemauer befahren. Dabei kam in erster Linie Satellitentechnik mit Inspektion vom Hauptkanal aus zum Einsatz.
Ausblick
Bereits seit April 2020 läuft der 1. Teil der Inspektion im Sektor 2 (Altdorf). Gemäß Zeitplan ist der Abschluss sämtlicher Untersuchungen für das Jahr 2023 vorgesehen.
Ergebnisse Signalnebelverfahren:
Bei der Durchführung des Signalnebelverfahrens im Schmutzwasserkanalnetz wurden 11
fehlerhaft angeschlossene Regenwasserleitungen ermittelt. Die Beseitigung der Fehlanschlüsse wird von Seiten der Verwaltung angeordnet.
Sanierungskosten
Aufgrund der Untersuchungsergebnisse wurden für jede Kanalhaltung, Anschlussleitung bzw. für jeden Schacht die Sanierungsmaßnahmen zusammengestellt, die erforderlich sind um das Bauwerk in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen. Die Sanierungsdringlichkeit wird nach den Bewertungskriterien der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.) bestimmt und in entsprechende Zustandsklassen eingestuft. Die Sanierungsdringlichkeit ergibt sich aus dem schwerwiegendsten Schaden eines Bauwerks.
Unterteilt nach Sanierungsprioritäten und ohne Berücksichtigung privater Anschlussleitungen ergeben sich folgende Sanierungskosten in brutto.

Zustandsklasse 0 (Sofort):                Investitionskosten brutto          59.254,44 €
Zustandsklasse 1 (Kurzfristig):        Investitionskosten brutto        179.366,17 €
Zustandsklasse 2 (Mittelfristig):        Investitionskosten brutto        187.286,67 €
Zustandsklasse 3 (Langfristig):        Investitionskosten brutto        119.705,30 €
In den vergangenen Jahren wurden die Zustandsklassen 0 und 1 zur Sanierung ausgeschrieben. Aufgrund der enormen Kosten in Höhe von 238.620,61 € brutto (Kl. 0 u. 1) und der angespannten Haushaltslage wird wohl nur eine abgespeckte Sanierung im kommenden Jahr möglich sein.
Was noch erschwerend hinzukommt, der Landkreis wird den südl. Sonnenring und die Opalstraße im kommenden Jahr sanieren. Daher wurde neben dem SW-Kanal auch der RW-Kanal in diesem Bereich mittels Kamera untersucht und diverse Mängel festgestellt, wie folgende Übersicht zeigt.  
Zustandsklasse 0/1: (SW-Kanal)        Investitionskosten brutto          61.036,51 €
Zustandsklasse 0: (RW-Kanal)        Investitionskosten brutto            5.552,06 €
Die Verwaltung schlägt vor, die Zustandsklasse 0 aus dem 3. Teil Eugenbach in Höhe von 59.254,44 €, am Sonnenring und der Opalstraße die Zustandsklasse 0/1 (SW-Kanal) in Höhe von 61.036,51 € und die Zustandsklasse 0 (RW-Kanal) in Höhe von 5.552,06 € macht zusammen 125.843,01 € brutto zu sanieren.  

Beschlussvorschlag

1. Eine Kanalsanierung in Höhe von ca. 126.000,00 € ist umgehend auszuschreiben
2. Der 1. Bürgermeister Herr Stanglmaier wird bevollmächtigt, einen entsprechenden Ingenieurvertrag mit dem Ingenieurbüro Lichtenecker & Spagl zu unterzeichnen.
3. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 einzustellen

Beschluss

1. Eine Kanalsanierung in Höhe von ca. 126.000,00 € ist umgehend auszuschreiben
2. Der 1. Bürgermeister Herr Stanglmaier wird bevollmächtigt, einen entsprechenden Ingenieurvertrag mit dem Ingenieurbüro Lichtenecker & Spagl zu unterzeichnen.
3. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 einzustellen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.10.2020 09:58 Uhr