Antrag auf Änderung der Bauleitplanung für die Bernsteinstraße 26


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.11.2020 ö 2

Sachverhalt

Für das Grundstück liegt eine Baugenehmigung für einen Beherbergungsbetrieb mit 30 Appartements vor.
Auf die Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 14.07.2020 wird verwiesen (Formlose Anfrage zur Bebauung der Bernsteinstr. 26). Damals wurde folgender Beschluss gefasst: „Es soll ein Bauleitplanverfahren angestoßen werden. Mit dem Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenregelung abzuschließen. In diesem soll auch der eventuelle soziale Wohnungsbau verankert werden. Die Verwaltung wird beauftragt von einem Planungsbüro einen Entwurf erarbeiten zu lassen und dem Bau- und Umweltausschuss zur Entscheidung vorzulegen. Ohne sozialen Wohnungsbau muss die Gewerbefläche erhöht werden.“

Der Grundstückseigentümer hat nun zwischenzeitlich eine weitere Anfrage bzgl. einer Bebauung ohne sozialen Wohnungsbau vorgelegt: Vorgesehen sind dabei zwei Gebäude, von denen ein Gebäude als Boardinghaus genutzt, das zweite mit normalen Wohnungen belegt werden soll. Aufteilung zwischen Wohnen und Gewerbe wäre somit 50:50, dies würde dem Charakter des Mischgebiets entsprechen.
Boardinghäuser können im Einzelfall je nach konkreter Ausgestaltung und Betriebsform als Hotelbetrieb oder als „Wohnen“ zu qualifizieren sein. Tendenziell sind „Boardinghäuser“ aber in Abgrenzung zu „Appartementhäusern“ (= als Wohnen einzustufen) eher einem Beherbergungsgewerbe (als Gewerbe einzustufen) zuzuordnen. Hierfür müsste auch zugesichert werden, dass die Gäste dort keinen Wohnsitz anmelden und sich dort nur kurzzeitig aufhalten. Dies wird i. d. R. vom Landratsamt Landshut als grundbuchrechtliche Sicherung verlangt.
Nach Ansicht der Verwaltung wäre dieser Vorschlag für ein Mischgebiet grundsätzlich vertretbar. Bezüglich der Nutzungseinheiten werden in einem Baukörper 10 Wohneinheiten, im anderen Baukörper 15 Appartements im Boardinghaus vorgeschlagen. Das Boardinghaus muss gewerblich geprägt sein.

Beschlussvorschlag

Einem Bauleitplanverfahren wird zugestimmt. Mit dem Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenregelung abzuschließen. Die Verwaltung wird beauftragt von einem Planungsbüro einen Entwurf erarbeiten zu lassen und dem Bau- und Umweltausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

Beschluss

Einem Bauleitplanverfahren wird zugestimmt. Mit dem Antragsteller ist ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenregelung abzuschließen. Die Verwaltung wird beauftragt von einem Planungsbüro einen Entwurf erarbeiten zu lassen und dem Bau- und Umweltausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.12.2020 11:09 Uhr