Neubau einer landwirtschaftlichen Halle zur teilweisen Aussiedlung; Hauptstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.11.2020 ö 3

Sachverhalt

Planbereich: Außenbereich

Auf die Sitzung des Marktgemeinderates am 02.04.2019 wird verwiesen.

Die landwirtschaftliche Halle soll wie bereits beim Vorbescheid zur teilweisen Aussiedlung des bestehenden Betriebes im Ortskern dienen.
Die Lagerhalle wird entlang der Straße 74,56 m lang (Vorbescheid 78,01 m). Auf der östlichen Seite wird die Länge 78,41 m betragen. Die Breite des Gebäudes beträgt 24 m. Das Dach ist als Satteldach mit einer Neigung von 18° vorgesehen (Vorbescheid 25° Dachneigung). Die Wandhöhe beträgt 6,61 m (Vorbescheid 6,81 m). Auf der Süd- und der Ostseite beträgt die Tiefe des Vordaches 3 m. Im Innenhof beträgt die Tiefe 5 m. An der Westseite am Giebel ist ein Vordach (16,38 m lang; 6,50 m tief) mit einem Pultdach geplant. Die Parkfläche und der Innenhof wird aufgekiest.

Folgende Nutzung und deren Flächenbedarf soll in der geplanten Halle erfolgen:
  • Ca. 200 m² Werkstatt
  • Ca. 600 m² Lager Brennholz (Nov./Dez. Lager Christbäume)
  • 650 m² Lager Hackschnitzel (Nov./Dez. Lager Christbäume)
  • Ca. 100 m² Brennholzaufbereitung
  • Ca. 500 m² Lager Kartoffeln mit Verpackung und Sortierung
  • 200 m² Getreideflachlager
  • Ca. 200 m² Strohlager – Rundballen
  • Ca. 200 m² Trocknung Brennholz und Hackschnitzel
  • Ca. 130 m² Heizungs- und Technikraum mit Hackschnitzelbunker
  • Ca. 60 m² Obstlager inkl. Leergutlager und Verpackung
  • Ca. 40 m² Sozialbereich (WC/Dusche und Teeküche)

Begründung für die geplante teilweise Aussiedlung ist zum Vorbescheid gleichgeblieben:
  • Geräuschintensive Tätigkeiten wie das Schneiden und Zubereiten von Brennholz und Hackschnitzel werden aus dem Dorfkern ausgelagert; es gab auch immer wieder Beschwerden von Anwohnern in Bezug auf Lärm
  • Das Zu- und Abfahren von Holz, Christbäumen und dergleichen mit schweren landwirtschaftlichen Maschinen ins Dorf werden reduziert; daher weniger Verbrauch an Betriebsstoff, Entlastung der Straßen und Umwelt (Beispiel Christbaumverkauf: hier sind pro Saison Fahrten im 3-stelligen Bereich als An- und Abfahren erforderlich)
  • Der Christbaumverkauf vergrößert sich mit weiter steigender Tendenz; in den letzten Jahren um ein Vielfaches; aus dem gesamten Landkreis kommen Käufer und Interessenten auch an den Adventssonntagen, daher ist eine Aussiedlung dieses Bereiches unumgänglich. Zu- und Abfahrten der Käufer erfolgen nicht mehr ins Dorf, die Aufbereitung der Christbäume in der geplanten Halle erfolgt witterungsunabhängig und direkt am Verkaufsort

Die erforderlichen Stellplätze insgesamt 41 Stück sind auf dem Grundstück nachgewiesen.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Stellungnahme der Verwaltung:
Wie auch schon beim Vorbescheid steht die Verwaltung der teilweisen Aussiedlung des bisherigen Betriebes im Ortskern grundsätzlich positiv gegenüber. Den Ortskern verkehrlich zu entlasten ist im Sinne der Marktgemeinde.
Zudem liegt die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vor. Diese ist zum Bauen im Außenbereich notwendig.
Der Baukörper soll oberseitig mit Holz verschalt, evtl. auch komplett in Holzständerbauweise errichtet werden.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 10.12.2020 11:09 Uhr