Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Brunnwiesenstr. 7


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.11.2020 ö 4

Sachverhalt

Bebauungsplan: Höfenstraße

Das Einfamilienhaus wird ca. 11,80 m lang und ca. 10 m breit. Die Wandhöhe beträgt 6,41 m (gemessen ab OK Erschließungsstraße). Das Wohnhaus ist mit einem Walmdach mit einer Neigung von 21° geplant. Es erhält zwei Vollgeschosse und einen Keller. Im Kellergeschoss ist die Heizung und die Technik vorgesehen. Im Erdgeschoss die Aufenthaltsräume, ein Büro und ein Bad. Im Obergeschoss sind die Schlafräume und zwei Bäder geplant.
Nordwestlich angrenzend an das Wohnhaus wird die Doppelgarage platziert. Diese ist nicht unterkellert, erhält aber einen Treppenabgang in den Keller des Wohnhauses. Die Garage wird 8 m breit und entlang der nordwestlichen Grundstücksgrenze 9 m lang. Die Wandhöhe der Garage beträgt 2,50 m. Sie erhält ebenfalls ein Walmdach mit einer Neigung von 18°.

Durch die Doppelgarage sind genügend Stellplätze nachgewiesen.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Dachform: Walmdach statt Sattel- oder Krüppelwalmdach
  • Dachneigung: 21° Wohnhaus, 18° Garage statt 36-42 °
  • Wandhöhe: 6,41 m statt 6,10 m
  • Baufenster: minimale Baufensterüberschreitung

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Abweichungen vom Bebauungsplan sind minimal, wodurch die Verwaltung dem Vorhaben positiv gegenübersteht. Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschrift Ihre Zustimmung zu diesem Bauvorhaben erteilt. Das Einfamilienhaus mit Doppelgarage fügt sich in die Gegend ein und steht den Grundzügen der Planung nicht entgegen.
Der Entwässerungsplan fehlt, dieser wurde bereits nachgefordert.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Sobald der Entwässerungsplan vorliegt wird der Antrag an das Landratsamt weitergeleitet.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Sobald der Entwässerungsplan vorliegt wird der Antrag an das Landratsamt weitergeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.12.2020 11:09 Uhr