Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Doppelgarage und drei Wohneinheiten; An der Press 37


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.11.2020 ö 5

Sachverhalt

Planbereich: Außenbereich (Ansicht Landratsamt: Innenbereich)

Auf die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 18.02.2020 wird verwiesen. Der damals gestellte Vorbescheid wurde vom Landratsamt Landshut genehmigt. Geplant waren zwei Wohneinheiten in einem Wohnhaus mit einer Länge von 17 m und einer Breite von 10 m. Es waren zwei Vollgeschosse ohne Keller vorgesehen.

Der Antragsteller hat nun einen Bauantrag gestellt. Das Gebäude soll ca. 16 m lang und 10 m breit werden. Die Wandhöhe beträgt 5,50 m. Das Dach wird als Satteldach mit einer Neigung von 27° ausgeführt.
Es sind zwei Vollgeschosse ohne Keller vorgesehen. Im Erdgeschoss ist die Doppelgarage (im Gebäude) mit dahinterliegendem Technikraum und eine Wohneinheit geplant. Das Obergeschoss ist durch eine Außentreppe erreichbar. Dort finden weitere zwei Wohneinheiten Ihren Platz.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Es sind 4 Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen. 6 Stellplätze sind erforderlich.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die geplante zu bebauende Grundfläche hat sich zum Vorbescheid kaum geändert. Allerdings soll eine Wohneinheit mehr eingebaut werden. Dadurch entstehen kleine Wohnung, welche grundsätzlich am Wohnungsmarkt gefragt sind.
Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan ist das Grundstück als „bestehendes Anwesen im Außenbereich“ bezeichnet. Die Bauaufsichtsbehörde bewertet diese Fläche allerdings als Innenbereich, wodurch eine verdichtete Bebauung möglich ist und drei Wohneinheiten städtebaulich vertretbar sind.
Bei drei Wohneinheiten sind nach der Stellplatzsatzung des Marktes Altdorf 6 Stellplätze erforderlich, somit sind noch zwei weitere Stellplätze nachzuweisen. Die Abstandsflächen des Gebäudes fallen teilweise auf die Fl.-Nr. 1661/4, wodurch eine Abstandsflächenübernahme erforderlich ist. Da die Fl.-Nr. 1661/4 sich ebenfalls im Eigentum des Antragstellers befindet, sollten der zusätzliche Stellplatznachweis sowie die Abstandsflächenübernahme keine Probleme darstellen.
Der Entwässerungsplan fehlt, dieser wurde bereits nachgefordert.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Nach Eingang des Stellplatznachweises, der Erklärung zur Abstandsflächenübernahme und des Entwässerungsplans kann der Antrag an das Landratsamt Landshut weitergeleitet werden.

Beschluss

Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Nach Eingang des Stellplatznachweises, der Erklärung zur Abstandsflächenübernahme und des Entwässerungsplans kann der Antrag an das Landratsamt Landshut weitergeleitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.12.2020 11:09 Uhr