Antrag auf Vorbescheid; Abriss des vorhandenen Wohnhauses und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten; Eugenbacher Str. 26


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.11.2020 ö 6

Sachverhalt

Planbereich: Innenbereich; zum Teil Außenbereich

Durch den Antrag auf Vorbescheid soll geklärt werden, ob das Bauvorhaben wie eingereicht genehmigt werden könnte.
Das bestehende Wohnhaus soll abgerissen und durch ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten ersetzt werden. Das geplante Wohnhaus soll ein Flachdach erhalten.
Die erforderlichen 8 Stellplätze könnten auf dem Grundstück nachgewiesen werden, Abstandsflächen sind eingehalten.

Die östlich und westlich angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschrift Ihre Zustimmung erteilt.

Stellungnahme der Verwaltung:
Im Lageplan wurde eine Behelfslinie eingezeichnet, die den Außen- vom Innenbereich abgrenzen soll. Der vordere Baukörper läge demnach im Innenbereich, der hintere Baukörper im Außenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich erfolgt gemäß §35 BauGB. Die dort definierten Regelungen dienen der Verhinderung der Landschaftszersiedlung und der daraus resultierenden Eingriffe in die Natur.
Die beantragte Bebauung liegt am Übergang zu einem steilen Hang (Kiesabbruchkante).
Das Grundstück hebt sich aufgrund der Topografie deutlich vom Straßenniveau ab.
Das Maß der überbauten Grundstücksfläche ist sehr hoch, und ist im näheren Umgriff nicht des Grundstückes nicht üblich.
Abgesehen von der Terrassenbebauung am Rebenring sind im Umfeld Gebäude mit ein bis vier Wohneinheiten vorhanden, vier Wohneinheiten allerdings nur auf größeren Grundstücken. Flachdächer sind im baulichen Zusammenhang nicht zu finden.
Städtebaulich fügt sich das geplante Vorhaben nicht in die direkte Nachbarschaft ein.
Es gilt zu bedenken, ob eine dichte Bebauung mit einer maximal überbauten Grundstücksfläche hier genehmigt werden soll.
Von einem Flachdach wird aus städtebaulichen Gesichtspunkten abgeraten.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf Vorbescheid wird hinsichtlich der bebauten Fläche das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Einem Baukörper im südlichen Bereich mit drei Wohneinheiten wird die Genehmigung in Aussicht gestellt, wenn es sich in die Umgebung einfügt (beispielsweise zwei Vollgeschosse und ein ausgebautes Dachgeschoss). Aufgrund der umgebenden Bebauung wird ein Satteldach gefordert.

Beschluss

Dem Antrag auf Vorbescheid wird hinsichtlich der bebauten Fläche das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Einem Baukörper im südlichen Bereich mit drei Wohneinheiten wird die Genehmigung in Aussicht gestellt, wenn es sich in die Umgebung einfügt (beispielsweise zwei Vollgeschosse und ein ausgebautes Dachgeschoss). Aufgrund der umgebenden Bebauung wird ein Satteldach gefordert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.12.2020 11:09 Uhr