Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung einer Außensauna; Richard-Wagner-Str. 18


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 5. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 10.11.2020 ö 8

Sachverhalt

Bebauungsplan: Römerfeld VII

Beantragt wird eine Außensauna im südöstlichen Grundstückseck. Die Sauna wird 2,20 m breit und 3,60 m lang. Die Höhe beträgt 2,44 m. Das Dach wird als flaches Pultdach mit einer Neigung von 0,9 bis 1,4° ausgeführt. Die Außenverkleidung der Sauna besteht aus Lärchenholz. Es handelt sich um eine Sauna mit Elektro-Ofen.

Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Ein Elektro-Saunaofen gilt vor dem Gesetz nicht als „Feuerstelle“, wodurch die beantragte Außensauna nach den Baugesetzen als Nebenanlage zu kategorisieren ist. Nebenanlagen dürfen an der Grundstücksgrenze errichtet werden. Die gesetzlich vorgeschriebene maximale Auslastung von 15 m Grenzbebauung ist zusammen mit der Garage überschritten, allerdings ist nördlich und östlich angrenzend der Markt Altdorf Grundstückseigentümer. Somit wäre eine überlange Grenzbebauung (5,5 m) möglich, da für die dann erforderlichen Abstandsflächen öffentlicher Grund genutzt werden kann. Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.
Der Baukörper Sauna fügt sich nach Art und Maß in die Gegend ein.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.12.2020 11:09 Uhr