Bebauungsplan: Waldanger Eugenbach Überarbeitung
Beantragt wird die Errichtung eines Schuppens hinter der bestehenden Garage. Der Schuppen soll mehr Platz für Brennholz, Gartengeräte, Fahrräder usw. bieten.
Er wird 5,53 m breit und an der längsten Stelle 8 m lang. An der westlichen Grundstücksgrenze beträgt die Länge 7,44 m. Somit wird das südwestliche Grundstückseck durch den Schuppen ausgefüllt.
Das südliche Ende des Schuppens wird lediglich überdacht, hier ist kein umbauter Raum geplant. An der westlichen Grundstücksgrenze handelt es sich um eine überlange Grenzbebauung. Eine Abstandsflächenübernahme der betroffenen Nachbarin (Fl.Nr. 1549/24; im Lageplan pinke Fläche) ist vorhanden.
Der Schuppen erhält eine Wandhöhe von 2,05 m. Das Dach wird als Satteldach mit einer Neigung von 29,3° ausgeführt.
Das Niederschlagswasser des geplanten Schuppens wird in den bestehenden Regenwassersickerschacht geleitet, der sich bereits auf dem Grundstück befindet.
Die Nachbarunterschriften der unmittelbar betroffenen Nachbarn sind vorhanden.
Abweichungen vom Bebauungsplan:
- Der Schuppen wird außerhalb der Baugrenze errichtet.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Bauvorhaben hält die Vorgaben des Art. 57 BayBO ein. Lediglich die überlange Grenzbebauung stellte ein Problem dar, welches durch die Abstandsflächenübernahme beseitigt wurde. Nach Ansicht der Verwaltung kann dem Anbau das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.