Entscheidung über die Anpassung der Elternbeiträge der Kinderkrippen im Markt Altdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Marktgemeinderates, 17.11.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 9. Sitzung des Marktgemeinderates 17.11.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Auf die Sitzungen des Marktgemeinderats vom 28.05.2019, 02.07.2019 und 05.11.2019 wird Bezug genommen. In seiner Sitzung vom 05.11.2019 hatte der Marktgemeinderat beschlossen, die Elternbeiträge der Kinderkrippen im Markt Altdorf im Jahr 2020 in zwei Schritten anzuheben, und zwar zum 01.01.2020 und 01.09.2020. Die Erhöhung zum 01.01.2020 wurde wie folgt beschlossen:

Buchungskategorie / Buchungszeit [Std]
4 – 5
5 – 6
6 – 7
7 – 8
8 – 9
> 9
Elternbeitrag vor Anhebung [EUR]
150,00
165,00
180,00
195,00
210,00
225,00
Elternbeitrag ab 01.01.2020 [EUR]
165,00
180,00
195,00
210,00
225,00
240,00

Aufgrund von nachträglich angemeldeten Bedenken der Evangelisch – Lutherischen Gesamtkirchengemeinde Landshut - Kirchengemeindeamt/Verwaltungsstelle – bzgl. der Staffelung der Beiträge, konnte die Erhöhung jedoch erst zum 01.03.2020 erfolgen.

Über die Höhe der zum 01.09.2020 geplanten weiteren Anpassung hätte der Marktgemeinderat gesondert beschließen sollen, sobald ein mit den Trägern abgestimmter Vorschlag vorliegt. Zu dieser zweiten für 2020 vorgesehenen Erhöhung ist es aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kindertageseinrichtungen und die damit zusammenhängenden Verwaltungsabläufe jedoch nicht mehr gekommen.

Umso mehr besteht nun für das Jahr 2021 akuter Handlungsbedarf. Wie in den o.g. Sitzungen des Marktgemeinderats dargelegt, ist seit Jahren ein Anstieg der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen zu verzeichnen, der vor allem auf stetig steigende Personalkosten zurück zu führen ist. Sofern dieser Entwicklung nicht durch eine deutliche Verbesserung der Einnahmesituation entgegengewirkt wird, müssten die sich sonst ergebenden Betriebskostendefizite durch Einsparungen im Personalbereich abgefangen werden. Eine weitere Hinnahme der Defizite, die sich derzeit alljährlich auf fünfstellige Beträge belaufen, kommt wegen der negativen Auswirkungen auf die Wirtschaftsführung der Träger und die Belastung des Haushalts des Marktes Altdorf nicht in Betracht. Eine defizitäre Betriebsführung schränkt zudem die Handlungsfähigkeit der Träger bei der Personalgewinnung und den Investitionen ein, was letztlich zu Lasten der Qualität der Kinderbetreuung in den Einrichtungen geht.

Die Träger der örtlichen Kinderkrippen (AWO und Diakonisches Werk Landshut) schlagen daher eine Anhebung der Elternbeiträge vor; diese soll in zwei Schritten zum 01.01.2021 und zum 01.09.2021 erfolgen, um die notwendige Anpassung für die Eltern moderater zu gestalten.

Bei der Bemessung der Höhe der Elternbeiträge muss einerseits den geschilderten wirtschaftlichen Gegebenheiten und dem Ziel der Einnahmemehrung Rechnung getragen werden. Andererseits sollen sich die Elternbeiträge auch im Rahmen des in der Region derzeit vorherrschenden Niveaus bewegen. Es wurden daher die Elternbeiträge der Kinderkrippen von acht Gemeinden im Landkreis Landshut sowie der Durchschnitt der Elternbeiträge der Kinderkrippen in der Stadt Landshut als Vergleichswerte herangezogen. Aus diesen Daten wurde je Buchungszeiten-kategorie ein „Stadt-Umland-Mittelwert“ als Referenzgröße gebildet. Bei den erhobenen Daten zu beachten ist, dass in einigen der abgefragten Gemeinden für 2021 ebenfalls Beitragserhöhungen geplant sind und die Daten der Stadt Landshut den Stand vom 01.01.2020 haben und insofern im laufenden Kita-Jahr ebenfalls teils schon wieder überholt sein dürften.

Bei den für den Markt Altdorf ab 01.01.2021 bzw. ab 01.09.2021 jeweils vorgeschlagenen Elternbeiträgen waren zudem die Vorgaben des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) hinsichtlich der Staffelung der Elternbeiträge zu beachten. Festgehalten werden soll zudem an der sich bislang bewährenden Praxis, dass die Elternbeiträge aller Kinderkrippen im Markt Altdorf die gleiche Höhe aufweisen.
 

4 – 5 Std.
5 – 6 Std.
6 – 7 Std.
7 – 8 Std.
8 - 9 Std.
> 9 Std.
Bruckberg
222,00
239,00
256,00
273,00
290,00
307,00
Essenbach
126,00
144,00
162,00
180,00
198,00
216,00
Furth
150,00
165,00
180,00
195,00
210,00
225,00
Geisenhausen
181,00
209,00
239,00
258,00
272,00
288,00
Kumhausen
169,50
189,50
209,50
229,50
249,50
269,50
Rottenburg
148,00
165,00
183,00
200,00
217,00
234,00
Velden
152,00
177,00
203,00
228,00
253,00
278,00
Vilsbiburg
150,00
164,00
178,00
192,00
206,00
220,00
Durchschnitt
(gerundet auf volle Euro)
163,00
182,00
202,00
220,00
237,00
255,00
Durchschnitt
Stadt Landshut
(gerundet auf volle Euro)
(01.01.2020)
212,00
236,00
264,00
296,00
315,00
341,00
Mittelwert Stadt Landshut/
Durchschnitt
Vergleichs-Gemeinden
187,50
209,00
233,00
258,00
276,00
298,00
Markt Altdorf
derzeit
165,00
180,00
195,00
210,00
225,00
240,00
Markt Altdorf
ab 01.01.2021
180,00
198,00
216,00
234,00
252,00
270,00
Markt Altdorf
ab 01.09.2021
195,00
215,00
235,00
255,00
275,00
295,00

Die für die Eltern aus der Beitragserhöhung resultierende finanzielle Mehrbelastung wird durch das mit Wirkung zum 01.01.2020 vom Freistaat Bayern eingeführte Krippengeld abgefedert. Das Krippengeld ist abhängig vom Einkommen; die Grenze liegt bei 60.000 Euro jährlich pro Haushalt mit einem Kind. Für jedes weitere Kind im Kindergeldbezug gibt es einen Zuschlag von 5.000 Euro. Damit sollen gezielt Eltern im mittleren und unteren Einkommensbereich unterstützt werden. Durch das Krippengeld werden die bezugsberechtigten Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Leistungsende des Bayerischen Krippengeldes ist unmittelbar an den Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit gekoppelt.

Aufgrund der Entwicklung der Betriebskostendefizite und den daraus resultierenden Folgen ist eine Erhöhung der Elternbeiträge bereits aus finanzwirtschaftlichen Erwägungen dringend geboten. Die Verwaltung empfiehlt daher, der mit den Trägern der Altdorfer Kinderkrippen abgestimmten zweistufigen Anpassung der Elternbeiträge für das Jahr 2021 zuzustimmen.

Beschlussvorschlag

Der mit den Trägern der Altdorfer Kinderkrippen abgestimmten Anpassung der Elternbeiträge in zwei Schritten zum 01.01.2021 und zum 01.09.2021 wird zugestimmt. Die Elternbeiträge für alle Kinderkrippen im Markt Altdorf werden wie folgt angehoben:

Buchungskategorie / Buchungszeit [Std]
4 – 5
5 – 6
6 – 7
7 – 8
8 – 9
> 9
Elternbeitrag bisher [EUR]
165,00
180,00
195,00
210,00
225,00
240,00
Elternbeitrag ab 01.01.2021 [EUR]
180,00
198,00
216,00
234,00
252,00
270,00
Elternbeitrag ab 01.09.2021 [EUR]
195,00
215,00
235,00
255,00
275,00
295,00

Beschluss

Der mit den Trägern der Altdorfer Kinderkrippen abgestimmten Anpassung der Elternbeiträge in zwei Schritten zum 01.01.2021 und zum 01.09.2021 wird zugestimmt. Die Elternbeiträge für alle Kinderkrippen im Markt Altdorf werden wie folgt angehoben:

Buchungskategorie / Buchungszeit [Std]
4 – 5
5 – 6
6 – 7
7 – 8
8 – 9
> 9
Elternbeitrag bisher [EUR]
165,00
180,00
195,00
210,00
225,00
240,00
Elternbeitrag ab 01.01.2021 [EUR]
180,00
198,00
216,00
234,00
252,00
270,00
Elternbeitrag ab 01.09.2021  [EUR]
195,00
215,00
235,00
255,00
275,00
295,00

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 2

Datenstand vom 20.11.2020 11:09 Uhr