Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung eines Lärm- und Sichtschutzzauns; Landshuter Straße 20


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.12.2020 ö 9

Sachverhalt

Planbereich: Innenbereich

An der Landshuter Str. 20 soll an der nordwestlichen Grundstücksgrenze ein Lärm- und Sichtschutzzaun errichtet werden. Zur Straße hin beträgt die Zaunhöhe 1,40 m (ab OK Gehweg). Das Grundstück liegt tiefer, somit beträgt die Zaunhöhe auf dem Grundstück selbst 1,80 m. Der Zaun soll aus Granitsäulen und Holzelementen (sibirische Lärche) bestehen. Die Holzelemente werden 1,97 m lang. Zwischen den Holzelementen werden die Granitsäulen platziert.

Die Nachbarunterschriften der betroffenen Nachbarn sind vorhanden. Die Unterschrift des Nachbarn mit der Fl.Nr. 500 fehlt.

Stellungnahme der Verwaltung:
Es handelt sich hierbei um einen Zaun zwischen zwei Privatgrundstücken, der nicht straßenseitig verläuft. In den vergangenen Jahren wurde hier Ausnahmen zur Einfriedungssatzung genehmigt. Gemäß Satzung ist an allen Grundstücksgrenzen ein Holzzaun mit senkrechter Lattung und einer Höhe von 1 m zulässig.
Da die Grundstücke immer kleiner werden, wird der Wunsch nach Privatsphäre durch einen Sichtschutzzaun immer größer.
Bezogen auf den TOP Nr. 6 sollte der Sicht- und Lärmschutzzaun zur Straße hin abgesenkt werden um die Sichtbehinderung der Landshuter Str. 18 a beim Ausfahren der Garage zu minimieren. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass straßenseitig an der Zaunhöhe von 1,00 m bis 1,20 m festgehalten werden soll, zwischen den Grundstücken einer Ausnahme aber zugestimmt werden kann. Mittelfristig ist angedacht die Einfriedungssatzung zu überarbeiten.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Wenn die Zaunhöhe zur Straße auf einer Länge von 3 m auf 1,20 m ab OK Gehweg abgesenkt wird kann der Antrag als laufende Verwaltung behandelt werden.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Wenn die Zaunhöhe zur Straße auf einer Länge von 3 m auf 1,20 m ab OK Gehweg abgesenkt wird kann der Antrag als laufende Verwaltung behandelt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.12.2020 11:17 Uhr