Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung eines Lärm- und Sichtschutzzauns; Brachsenstraße 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.12.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 6. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.12.2020 ö 10

Sachverhalt

Bebauungsplan: Kleinfeld IV Aich

Der Antragsteller möchte an seiner nordöstlichen und südwestlichen Grundstücksgrenze eine 2 m hohe und 30 cm breite Steinmauer errichten. Diese soll als Lärm- und Sichtschutz zum Rofu-Parkplatz hin dienen.

Die Nachbarunterschrift ist vorhanden.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Zu den Verkehrsflächen hin sind nur Holzzäune mit senkrechter Lattung zulässig
  • Die Zaunhöhe darf ab OK Gehweg bzw. Straße 1,00 m nicht überschreiten.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die nordöstlich geplante Steinmauer wird von Seiten der Verwaltung nicht befürwortet. Zu den öffentlichen Verkehrsflächen hin sollte die Zaunhöhe max. 1,20 m betragen. Bei der südwestlichen Steinmauer könnte man einer Ausnahme zustimmen, da die Einfriedung zwischen zwei Grundstücken errichtet wird.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird in Bezug auf die nordöstliche Steinmauer das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. In Bezug auf die südwestliche Steinmauer wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Antrag ist vom Antragsteller dementsprechend abzuändern.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird in Bezug auf die nordöstliche Steinmauer das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. In Bezug auf die südwestliche Steinmauer wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Antrag ist vom Antragsteller dementsprechend abzuändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.12.2020 11:17 Uhr