Umbau und Erweiterung einer Doppelhaushälfte; Haunmühle; Fl.Nr. 1084/31


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Marktgemeinderates, 19.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2020 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Bebauungsplan: Haunmühle Deckblatt 1

Die Doppelhaushälfte soll in zwei Wohneinheiten geteilt werden. Zur Erweiterung des Wohnraums im Erdgeschoss soll nach Südosten ein eingeschossiger Anbau mit 3,00 x 4,07 m angebaut werden. Das Dach dieses Anbaus soll als begrüntes Flachdach ausgeführt werden. Der Zugang zum Obergeschoss erfolgt über eine Außentreppe zwischen der Garage und dem Wohnhaus. Am Ende der Außentreppe und vor dem Zugang zur oberen Wohneinheit befindet sich ein kleiner Balkon. Im Osten sollen zwei Dachgauben eingebaut werden, welche die vorhandene eine Dachgaube ersetzen. Des Weiteren sind mehrere Dachflächenfenster geplant um die nötige Belichtung und Belüftung im Ober- und Dachgeschoss zu schaffen.

Abweichungen vom Bebauungsplan:
  • Minimale Überschreitung der Baugrenze nach Osten
  • Dachform des Anbaus als begrüntes Flachdach anstatt Satteldach
  • 2 Dachgauben statt einer

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Der Stellplatzschlüssel erfordert 4 Stellplätze, diese sind nachgewiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Der Anbau ist gegenüber der restlichen Doppelhaushälfte untergeordnet geplant. Die Baugrenze wird für den Anbau im Osten um ca. 2,50 m überschritten. Es entsteht eine Abgrenzung der Freibereiche zwischen den Grundstücken, welche möglicherweise auch für den Nachbarn von Vorteil ist. Um die Verschattung so gering wie möglich zu halten, soll der Anbau ein begrüntes Flachdach erhalten. Da es sich um einen untergeordneten Anbau handelt sind die Grundzüge der Planung nicht betroffen und der Anbau ist städtebaulich vertretbar.
Im Dachgeschoss soll der Wohnraum aktiviert werden, dazu ist es notwendig, zwei Dachgauben einzubauen. Eine bestehende Dachgaube wird abgebrochen und zwei Gauben auf der Ostseite des Gebäudes eingebaut. Diese sind notwendig um für ausreichend Belichtung, Belüftung und Standhöhe zu sorgen. Die Gauben sind von der Straße aus nicht ersichtlich und aufgrund der Größe der Dachfläche vertretbar. Die Nachbarunterschriften liegen alle vor. Die nachbarlichen Belange sind gewürdigt.

Für den Anbau ist vom südlich angrenzenden Nachbarn eine Abstandsflächenübernahme erforderlich. Diese liegt vor.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.07.2020 09:37 Uhr