Tekturantrag zum Neubau eines Gewerbegebäudes; Äußere Parkstr.; Fl.Nr. 791


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Marktgemeinderates, 19.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2020 ö 5

Sachverhalt

Bebauungsplan: Rossweide Überarbeitung Teilbereich GE

Auf die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 19.09.2017 wird Bezug genommen.
Damals wurde der Neubau eines Geschäftshauses auf der nördlichen Seite des Grundstücks Flur-Nr. 791 beantragt. Auf dem Grundstück steht bereits ein Hotel, die Gesamtgrundstücksgröße beträgt 4.500 qm.
Das Gebäude soll rein gewerblich genutzt werden.
2017 waren vorwiegend Verwaltungs- und voraussichtlich Praxisräume geplant. Im Erdgeschoss sollte auf ca. 140 qm eine Verkaufsfläche entstehen. Im 1. u nd 2. OG waren je 2 Büroeinheiten geplant. Sowohl auf der Süd- wie auch auf der Nordseite war je ein Treppenhaus vorgesehen, das die Stockwerke verbindet. Die Höhe des Gebäudes beträgt ca. 11 m, es ist ein Flachdach geplant.

In der Tekturplanung sind folgende Änderungen zu verzeichnen:
  • Die Fassade wurde dahingehend geändert, dass mehr Fenster eingebaut wurden. In der Ursprungsplanung waren auf der Nordseite keine Fenster geplant.
  • Das Gebäude erhält innen eine andere Aufteilung. Es ist nur noch ein Treppenhaus im Süden geplant, welches die Stockwerke verbindet.
  • Im Erdgeschoss ist nunmehr ein Seminarraum anstatt einer Verkaufsfläche vorgesehen.
  • Wegen dem bautechnisch notwendigen Versatz des Flachdaches wird die Wandhöhe um 0,2 m erhöht.
  • Im 1. OG bleibt es bei 2 Büroeinheiten, im 2. OG wird auf eine Büroeinheit reduziert.

Die gewerbliche Nutzfläche beträgt insgesamt 996 qm.

Das Grundstück liegt im Hochwasserschutzgebiet.

Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.

Ein Stellplatznachweis mit Berechnung liegt vor. Laut dieser Berechnung werden für das Bestandsgebäude 61 Stellplätze und für den geplanten Neubau 12 Stellplätze benötigt. Für den Neubau wurde der Berechnung der Stellplätze eine Netto-Nutzfläche von 350,60 m² zu Grunde gelegt. Darin wurden aber nur vereinzelt Büroräume berücksichtigt. Zur Netto-Nutzfläche gehören aber ebenfalls Aufenthaltsräume, Archive, Besprechungsräume und Empfangsbereiche. Eine gutgemeinte Nachrechnung hat eine Nettonutzfläche von 646,46 m² ergeben. Lt. der Stellplatzsatzung des Marktes Altdorf ist pro 30 m² Nutzfläche ein Stellplatz notwendig. Dies ergibt einen Stellplatzbedarf von 21,55, gerundet 22, Stellplätzen.
Bei der Baugenehmigung im Jahr 2017 wurden die nachgewiesenen 73 Stellplätze insgesamt als ausreichend angesehen und das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt.
Es wurde übersehen, dass mehr Stellplätze notwendig wären. Der jetzige Architekt hat sich an der damaligen Baugenehmigung orientiert. Man kann hier die noch erforderlichen 10 Stellplätze nicht zusätzlich fordern, da bei der eigentlichen Baugenehmigung eine Stellplatzzahl von 10 ausreichend war. Im jetzigen Tekturplan werden sogar 12 Stück nachgewiesen. Insgesamt sind 78 Stellplätze nachgewiesen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Das Grundstück liegt im Gewerbegebiet. Nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO sind Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude zulässig.
Die Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze und zum Hotel werden eingehalten.
Aktuell sind die Stellplätze des Hotels nicht ausgeschöpft, somit kann man davon ausgehen, dass genügend Stellplätze auf der Fläche vorhanden sind.

Beschlussvorschlag

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Beschluss

Dem Bauantrag mit seinen Abweichungen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.07.2020 09:37 Uhr