Mitteilung der Anträge, die als laufende Verwaltung erledigt wurden


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Marktgemeinderates, 19.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 2. Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2020 ö 6

Sachverhalt

Aufgrund der Corona Pandemie wurden folgende Anträge als laufende Verwaltung erledigt:

Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung; Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle; Ostergaden; Fl.Nr. 1039 und 1045
Planbereich: Innenbereich im Außenbereich
Der Grundstückseigentümer der Fl.Nr. 1039 und 1045, Gemarkung Eugenbach, Ostergaden beantragte am 12.03.2020 die Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung (41N-682-2016-BAUG) zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle. Die Genehmigung erging am 12.05.2016. An den öffentlich-rechtlichen Vorschriften hat sich nichts geändert.

Erweiterung des Betriebsgeländes; Opalstr.; Fl.Nr. 1505/21
Bebauungsplan: GE Waldanger Eugenbach
Der Bauherr erweitert westlich angrenzend an sein Betriebsgelände die Fläche zum Abstellen von Kraftfahrzeugen um ca. 2.000 m². Es handelt sich hier um einen Autohändler. Die Fläche wird aus versickerungsfähigen Pflasterbelag errichtet. Im Süden zum Franzosengraben hin werden zwei Versickerungsmulden eingebaut. Die Pflasterfläche hat zu diesen ein Gefälle von 0,5%.
Die Nachbarunterschriften sind vorhanden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die nach Art. 57 BayBO verfahrensfreien 300 m² nicht überdachte Stellplätze werden deutlich überschritten. Aufgrund dessen ist ein Bauantrag notwendig. Es handelt sich um ein Gewerbegebiet. Die Erweiterung eines Betriebes sollte unterstützt werden. Die Fläche fügt sich nach Art und Maß in die Gegend ein, beeinträchtigt nachbarliche Belange nicht und steht den Grundzügen der Planung nicht entgegen.

Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung Stellplatz für Wohnmobil; Sperberstr.; Fl.Nr. 727/10
Bebauungsplan: Jägerfeld Überarbeitung
Im Süden des Grundstücks soll ein Stellplatz mit 36 m² (4m x 9m) errichtet werden. Die Fläche wird gepflastert und dient zum Abstellen eines Wohnmobils.
Die Nachbarunterschrift des betroffenen Nachbarn Fl.Nr. 727/11 ist vorhanden. Die Unterschrift des nördlich angrenzenden Nachbarn fehlt.
Abweichungen vom Bebauungsplan:
Der Stellplatz wird außerhalb der Baugrenze errichtet 
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 15 Buchstabe b) BayBO sind nicht überdachte Stellplätze bis zu 300 m² verfahrensfrei. Allerdings wird hier außerhalb der Baugrenzen gebaut. Somit ist eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig. Der Stellplatz beeinträchtigt nachbarliche Belange nicht und steht den Grundzügen der Planung nicht entgegen.

Einbau einer Wohnung in ein landwirtschaftliches Nutzgebäude; Ganslberger Str.; Fl.Nr. 135
Planbereich: Innenbereich
In das bereits bestehende Nutzgebäude wird im mittleren Teil eine kleine Zwei-Zimmer-Wohnung eingebaut. Die Wohnung entsteht über zwei Stockwerke, im Obergeschoss ist eine Galerie als Schlafzimmer geplant. Ein Balkon oder sonstiges wird nicht angebaut, somit ändert sich das Gebäude äußerlich, bis auf zusätzliche Fenster nicht. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Stellplätze sind nachgewiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Größe des Grundstücks erlaubt eine weitere Wohneinheit. Da an dem Gebäude äußerlich bis auf zusätzliche Fenster nichts verändert wird, fügt sich das Vorhaben nach Art und Maß in die Gegend ein und steht Grundzügen der Planung nicht entgegen. Nachbarliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

Betonierte Festmistlagerstätte mit Bodenplatte; An der Press; Fl.Nr. 1652
Planbereich: Außenbereich
Bei dem bereits bestehenden Gebäude soll die Festmistlagerstätte angebaut werden. Diese wird an 3 Seiten betoniert und erhält eine Bodenplatte. Von vorne ist sie offen. Sie wird 5,8 m breit und 3,0 m lang. Die Bodenplatte hat ein Gefälle von 25 %.
Die Nachbarunterschrift ist vorhanden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Hier werden bereits Pferde gehalten und versorgt. Eine Festmistlagerstätte macht hier durchaus Sinn. Zwar liegt bei der Antragstellerin keine Privilegierung für den Außenbereich vor, diese hat aber nach der Empfehlung des Bauamtes mit dem Landratsamt Landshut Rücksprache gehalten. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß in die Gegend ein und steht Grundzügen der Planung nicht entgegen. Nachbarliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

Umnutzung von Ausstellungs- und Lagerräumen zu Räumen für nicht störendes Gewerbe und Umbau von Versammlungs- und Lagerräumen zu Wohnungen; Pfeffenhausener Str.; Fl.Nr. 510
Bebauungsplan: Höfenstraße
Im Erdgeschoss des mittleren Gebäudes werden die Lager und Ausstellungsräume in Flächen für nicht störendes Gewerbe umgenutzt (z.B. Büronutzung).
Im rechten Gebäude entstehen im Erdgeschoss zusammen mit dem Untergeschoss 5 weitere Wohnungen. Der Zugang erfolgt jeweils vom Erdgeschoss. Die Wohnungen haben innenliegend eine Treppe, welche ins Untergeschoss führt. Im Untergeschoss ist auf der hinteren Seite des Gebäudes ein Lichtgraben geplant, um die unteren Räume ebenfalls zu belichten. Es wird zwei 4-Zimmer-Wohnungen geeignet für Familien geben. Unter anderem sind auch zwei 2-Zimmer-Wohnungen und eine 3-Zimmer-Wohnung geplant.
Für die drei Gebäude sind insgesamt 87 Stellplätze für alle Nutzungen erforderlich. 114 Stellplätze wurden nachgewiesen. Die erforderliche Nachbarunterschrift ist vorhanden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Gebäude bietet sich an, um weitere Wohnungen zu integrieren. Kleinere Wohnungen, auch für Familien sind immer gefragt und notwendig. Auch Räume für Büronutzung sind sinnvoll. Die Verwaltung steht den Vorhaben positiv gegenüber und vertritt die Meinung, dass sich die geänderten Nutzungen nach Art und Umfang in die Gegend einfügen, die Grundzüge der Planung nicht berühren und nachbarliche Belange nicht beeinträchtigen.

Antrag auf isolierte Befreiung; Zaunerneuerung; Hauptstr. 30; Fl.Nr. 20/7
Planbereich: Innenbereich
In der Hauptstraße wird die Bushaltestelle barrierefrei ausgebaut. Aufgrund dessen muss der aktuelle Zaun der Antragstellerin entfernt werden um den Gehsteig zu erhöhen. Die Antragstellerin wünscht nach der Baumaßnahme einen Doppelstabmatten Zaun anstelle eines Holzzauns mit einer Höhe von einem Meter. Die Abweichung zur Einfriedungssatzung liegt im Material des Zauns.
Nachbarunterschriften wurden keine gefordert, da nur öffentliche Wege betroffen sind.
Stellungnahme der Verwaltung:
Es wird nur vom Material abgewichen, somit handelt es sich um eine minimale Abweichung, welche die Grundzüge der Planung nicht berührt. Der Zaun fügt sich nach Art und Maß in die Gegend ein, zumal Metallzäune in der heutigen Zeit weitaus moderner als Holzzäune sind. Nachbarliche Belange werde nicht beeinträchtigt.

Anbau eines kalten Wintergartens (verglaste Terrasse) an das bestehende Wohnhaus; Sudetenstr.; Fl.Nr. 514/9
Planbereich: Innenbereich
Im Süden wird ein Kaltwintergarten aus Glaselementen mit einer Länge von 7,45 m und einer Breite von 3,00 m angebaut. Die Höhe des Wintergartens beträgt 2,20 m und nimmt zum Wohnhaus auf 2,41 m zu. Das Dach wird als Pultdach mit einer Dachneigung von 4° ausgeführt. Das Niederschlagswasser versickert auf der Grünfläche des Baugrundstücks. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Abstandsflächen werden eingehalten. Das Grundstück ist groß somit werden nachbarliche Belange nicht beeinträchtigt. Auch die Größe des Wintergartens ist angemessen. Er steht Grundzügen der Planung nicht entgegen.

Anbau von überdachten Ausläufen für mehr Tierwohl an Stall 1, 2 und 3; Buchenthal; Fl.Nr. 882 und 884
Planbereich: Außenbereich
Stall 1 und 2 sind kleinere gegenüberliegende Ställe, welche im Zwischenraum eine Überdachung des Auslaufs erhalten. Stall 3 erhält ebenfalls einen überdachten Auslauf. Die geplanten Ausläufe sind an den Seiten teils offen. Die Dächer sind als Pultdächer geplant. Die Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden, dies holt der Antragsteller auf Verlangen des Landratsamtes nach, da dieses bei landwirtschaftlichen Bauten lt. seiner Aussage sowieso noch Unterlagen nachfordern.
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Privilegierung liegt vor, da es sich um eine Landwirtschaft handelt. Solche Vorhaben sollen im Außenbereich verwirklicht werden. Mehr Tierwohl durch Ausläufe für die Tiere ist wünschenswert. Die Verwaltung steht dem Vorhaben positiv gegenüber. Die überdachten Ausläufe fügen sich nach Art und Maß in die Gegend ein und beeinträchtigt nachbarliche Belange nicht. Es ist ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich. Bei diesem Verfahren wird der Markt nochmals beteiligt.
Antrag auf isolierte Befreiung; Aufstellung eines Gartenhauses; Am Hopfengarten; Fl.Nr. 721/4
Bebauungsplan: Jägerfeld II
Beantragt wurde ein Gartenhaus, welches je 3 m lang und breit ist. Auch die Höhe beträgt 3 m. Das Dach wird als Zeltdach mit einer Dachneigung von 21° gebaut. Das Niederschlagswasser wird in einer Regentonne gesammelt. Das Gartenhaus soll im Sommer als Aufenthaltsraum dienen. Im Winter werden dort dann die Gartenmöbel gelagert und die Topfpflanzen überwintert.
Die Nachbarunterschriften der betroffenen Nachbarn sind vorhanden.
Abweichungen vom Bebauungsplan:
Das Gartenhaus wird außerhalb der Baugrenze errichtet
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich wäre das Gartenhaus verfahrensfrei nach Art. 57 BayBO, da es aber außerhalb der Baugrenze errichtet wird ist eine isolierte Befreiung notwendig. Das Gartenhaus wird in den hinteren Bereich des Gartens platziert. Die betroffenen Nachbarn wurden beteiligt. Es steht den Grundzügen der Planung nicht entgegen und fügt sich nach Art und Maß in die Gegend ein.

Antrag auf isolierte Befreiung; Ersatz Holzzaun; Brunnwiesenstr.; Fl.Nr. 508/11
Bebauungsplan: Höfenstraße
Die Antragstellerin ersetzt straßenseitig Ihren Holzzaun durch einen Metallzaun, weil dieser optisch besser gefällt und pflegeleichter ist. Die Abweichung vom Bebauungsplan liegt im Material des Zauns. Die Zaunhöhe wird 1,10 m betragen; lt. Bebauungsplan sind 1,20 m zulässig. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Stellungnahme der Verwaltung:
Metallzäune sind heutzutage durchaus vertretbar. Der geplante Zaun steht den Grundzügen der Planung nicht entgegen, beeinträchtigt nachbarliche Belange nicht und fügt sich in die Wohngegend ein.  

Beschlussvorschlag

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

Beschluss

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.07.2020 09:37 Uhr