Aufteilung eines Einfamilienhauses zu zwei separat nutzbaren Wohneinheiten mit jeweils eigenem Eingang; Am Schloßanger 12
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Planbereich: Innenbereich
Im Obergeschoss des vorhandenen Gebäudes soll eine Wohnung eingebaut werden. Das Gebäude an sich bleibt unverändert. Auch an der Zimmeraufteilung ändert sich nichts. Auf der Nordostseite des Grundstücks wird eine Dachgaube eingebaut. Diese dient dazu den Zugang von außen zur Wohnung im Dachgeschoss zu gewährleisten. Die Treppe im Nordosten wird verlängert und führt somit zur oberen Etage.
Zwei Stellplätze sind hinter der Garage nachgewiesen.
Die Nachbarn wurden laut Aussage der Architektin postalisch beteiligt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die Aufteilung des Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus. Das Grundstück ist sehr groß, somit werden auch alle Abstandsfläche eingehalten. Auch nachbarliche Belange werden durch die großen Abstände nicht beeinträchtigt. Das Vorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Grundzüge der Planung werde nicht berührt.
Beschlussvorschlag
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Beschluss
Dem Bauantrag wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.07.2020 08:35 Uhr