formlose Anfrage zur weiteren Bebauung in der Rubinstraße 10


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.02.2021 ö 5

Sachverhalt

Bebauungsplan: Moosweide Überarbeitung

Geplant ist die freie Fläche im Süden des Grundstücks zu bebauen und dort im Keller des geplanten Hauses eine neue Heizung zu installieren, welche das „alte“ Wohnhaus mitversorgt.
Gewünscht ist ein Wohnhaus mit 2 Vollgeschossen, 3 Wohneinheiten und einem Satteldach. Im Erdgeschoss sollen drei Garagen und im Obergeschoss drei 1-Zimmer-Appartments verwirklicht werden. Die 3 Wohneinheiten im Obergeschoss sollen durch eine Außentreppe erreichbar sein.
Bei der Stichstraße handelt es sich um eine öffentliche Straße. Derzeit sind 3 Wohneinheiten im Bestand.
Der Antragsteller möchte vor weiteren und tieferen Planungen bezüglich einer solchen Bebauung die Meinung und eine eventuelle Zustimmung des Bau- und Umweltausschusses einholen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Das östlich angrenzende Grundstück (Fl.Nr. 973) wurde bereits geteilt. Im Bebauungsplan ist hierfür auch ein Baufenster vorgesehen. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass die Größe des Grundstücks eine weitere Bebauung rechtfertigt. Allerdings stellt sich die Frage, ob die vorgesehene Bebauung so auch gewünscht ist.
Bedarf an kleineren Wohnungen ist durchaus vorhanden. Mit den gewünschten Apartments besteht allerdings die Gefahr einer erneuten Arbeiterunterkunft. Eine Bebauung mit 1-Zimmer-Apartments fügt sich nach Ansicht der Verwaltung nicht in die nähere Umgebung ein. In der Umgebung sind ausschließlich Ein- bis Zweifamilienhäuser zu finden. Dem Antragsteller könnte stattdessen vorgeschlagen werden, eine größere Wohnung oder zwei kleiner (2-Zimmer-Wohnungen) zu planen. Außerdem muss in Bezug auf die Stellplätze darauf hingewiesen werden, dass Senkrechtparker nicht erwünscht sind.

Beschlussvorschlag

Dem geplanten Bauvorhaben wie eingereicht wird das gemeindliche Einvernehmen nicht in Aussicht gestellt. Dem Antragsteller ist mitzuteilen, dass mit einer großen Wohnung oder zwei kleineren Wohnungen (2-Zimmer-Wohnungen) das Einvernehmen in Aussicht gestellt werden kann. Er ist bezüglich der Stellplätze darauf hinzuweisen, dass Senkrechtparker nicht erwünscht sind.

Beschluss

Dem geplanten Bauvorhaben wie eingereicht wird das gemeindliche Einvernehmen nicht in Aussicht gestellt. Dem Antragsteller ist mitzuteilen, dass mit einer großen Wohnung oder zwei kleineren Wohnungen (2-Zimmer-Wohnungen) das Einvernehmen in Aussicht gestellt werden kann. Er ist bezüglich der Stellplätze darauf hinzuweisen, dass Senkrechtparker nicht erwünscht sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 10.02.2021 11:27 Uhr