Antrag auf isolierte Befreiung; Errichtung eines Schuppens; Barbenstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 7. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.02.2021 ö 7

Sachverhalt

Bebauungsplan: Kleinfeld IV Aich

Auf den nichtöffentlich TOP 1 der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 08.12.2020 wird verwiesen.
Der Grundstückseigentümer der Fl.Nr. 1141/42 (Barbenstraße 1) möchte an seiner Garage einen Schuppen anbauen. Dieser soll 3,00 m breit, 4,50 m tief und 2,70 bis 2,20 m hoch werden. Das Dach soll als Pultdach mit einem Dachüberstand von 0,30 m ausgeführt werden. Geplant ist, den eingehausten Holz-Schuppen mit einer Türöffnung an der Vorderseite an der vorhandenen Garagen-Seitenwand zu montieren.
Die überplante Fläche befindet sich im Eigentum des Marktes Altdorf. Der Antragsteller hat bereits die im Lageplan rot umrandete Linie gepachtet. Um eventuell eine Teilfläche anzukaufen möchte der Antragsteller vorher abgeklärt haben, ob eine Bebauung mit einem Schuppen möglich ist. Der Schuppen würde außerhalb der Baugrenze errichtet werden, hält aber sonst die gesetzlichen Bestimmungen ein. Der nächstgelegene Baum wäre 3,20 m von ihm entfernt. Die Verwaltung sieht hier keine Bedenken bezüglich einer Bebauung mit einem Holz-Schuppen. Dieser fügt sich nach Art und Maß in die Gegend ein und Beeinträchtigt nachbarliche Belange nicht. Er steht den Grundzügen der Planung nicht entgegen. Auf die Vorgaben des Bebauungsplans, insbesondere auf Ziffer 0.5.1 „Garagen und Nebengebäude sind den Hauptgebäude anzupassen“ sollte hingewiesen werden. Dies Vorgabe bezieht sich insbesondere auf die Dachdeckung.

Beschlussvorschlag

Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Auf den Bebauungsplan, insbesondere auf Ziffer 0.5.1 „Garagen und Nebengebäude sind dem Hauptgebäude anzupassen“ ist hinzuweisen.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Auf den Bebauungsplan, insbesondere auf Ziffer 0.5.1 „Garagen und Nebengebäude sind dem Hauptgebäude anzupassen“ ist hinzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.02.2021 11:27 Uhr