Haushaltsplanung 2021: Vorstellung der Mittelanforderungen der Mittelschule


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Marktgemeinderates, 23.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 13. Sitzung des Marktgemeinderates 23.02.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Erster Bürgermeister Stanglmaier den Konrektor der Mittelschule Altdorf, Herrn Helmut Neugebauer. Herr Neugebauer stellte die Mittelanforderungen der Mittelschule Altdorf für das Haushaltsjahr 2021 vor und erläuterte die einzelnen Positionen. Zu Fragen aus dem Gremium stand er Rede und Antwort. Die Mittelanforderungsliste war den Mitgliedern des Marktgemeinderats mit der Sitzungsladung übermittelt worden.
Die von der Mittelschule Altdorf für das Haushaltsjahr 2021 beantragten Haushaltsmittel im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt belaufen sich auf insgesamt 94.903,43 Euro, was gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung um 2,1 % bedeutet.
Der Kämmerer Herr Rauhmeier wies darauf hin, dass die beantragte Beschaffung von 16 Notebooks und eines interaktiven Panels für den Computerraum nur erfolgen sollte, wenn die Beschaffung im Rahmen des „DigitalPakt Schulen 2019 – 2024“ tatsächlich förderfähig ist.

Beschlussvorschlag

1.        Der Marktgemeinderat nimmt von den Mittelanforderungen der Mittelschule Altdorf Kenntnis. Die beantragten Mittel sind in den Entwurf des Haushaltsplanes 2021 aufzunehmen, soweit der Haushaltsausgleich gewährleistet ist.
2.        Die beantragte Beschaffung von 16 Notebooks und eines interaktiven Panels für den Computerraum darf nur erfolgen, falls die Beschaffung im Rahmen des „DigitalPakt Schulen 2019 – 2024“ tatsächlich förderfähig ist.

Beschluss

1.        Der Marktgemeinderat nimmt von den Mittelanforderungen der Mittelschule Altdorf Kenntnis. Die beantragten Mittel sind in den Entwurf des Haushaltsplanes 2021 aufzunehmen, soweit der Haushaltsausgleich gewährleistet ist.
2.        Die beantragte Beschaffung von 16 Notebooks und eines interaktiven Panels für den Computerraum darf nur erfolgen, falls die Beschaffung im Rahmen des „DigitalPakt Schulen 2019 – 2024“ tatsächlich förderfähig ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2021 11:22 Uhr