Vorstellung der Bauleitplanung am Pfarrkofener Weg; Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 02.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 8. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.03.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Stanglmaier Herrn Stephan Seth vom Büro Komplan, der die Planung im Gremium vorstellt.
Der nördliche Teil ist, wie bereits in der Sitzung am 08.12.2020 ausgeführt wurde, aufgrund immer wieder vorgelegter Vorbescheide und Bauanträge nachverdichtet worden. Am 16.06.2020 wurde der Beschluss gefasst ein Bauleitplanverfahren durchzuführen.
In der Planung ist jetzt (wie im damals beantragten Vorbescheid) ein weiteres Einzelhaus und zwei Doppelhäuser vorgesehen. Die Anzahl der Wohneinheiten - mit Bestandshaus – ist mit max. 8 Wohneinheiten festgelegt.
Gemäß Stellplatzsatzung sind 16 Stellplätze erforderlich. Diese sind in der Planung vorgesehen.
Im südliche Bereich ist eine Aufteilung auf drei Parzellen vorgesehen. Die relativ großen Baufenster sollen später die Nutzung mit Wohnbebauung und Gewerbeanteil besser planbar machen. Festgesetzt ist die max. Ausnutzung mit 2 Wohneinheiten pro Parzelle.
Aufgrund der bestehenden, umliegenden Nutzungen kann hier kein allgemeines Wohngebiet (WA) sondern muss ein Dorfgebiet (MD) ausgewiesen werden.
Im nächsten Schritt wird ein Lärmschutzgutachten beauftragt, das bis zur Durchführung der Fachstellenbeteiligung vorliegen muss.
Der Grundschnittzuschnitt und die erforderliche Erschließung bieten wenig Spielraum für unterschiedliche Planungsvorschläge. Hier könnte alternativ die Zufahrt mit einem kleinen Wendekreis vorgesehen werden, die bessere Ausnutzung der zukünftigen Parzellen bietet aber die vorgestellte Planung.
Herr Seth wurde beauftragt die mögliche Festsetzung von PV-Anlagen zu prüfen und ggf. mit aufzunehmen.

Beschlussvorschlag

Der vorgelegten Planung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Verwaltung wird beauftragt das Auslegungsverfahren durchzuführen.

Beschluss

Der vorgelegten Planung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Verwaltung wird beauftragt das Auslegungsverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.03.2021 12:22 Uhr