Sachstandsbericht Kinderbetreuung in Kinderkrippen/-gärten


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Marktgemeinderates, 09.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 14. Sitzung des Marktgemeinderates 09.03.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Laut § 24 Abs. 2 SGB VIII haben Kinder im ersten Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen und ab dem vollendeten ersten Lebensjahr generell einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung (Krippe) oder in Kindertagespflege (Tagesmutter/-vater). Die Kommunen sind für die rechtzeitige Bereitstellung und den Betrieb von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege zuständig (Art. 5 Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz BayKiBiG, Sicherstellungsgebot).
Im Markt werden jährlich rund 100 Kinder geboren, d.h. rund 200 Kinder im Alter von 1-3 Jahren hätten per Gesetz einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Rund 97 Plätze werden durch die drei Kinderkrippen (Apfelbäumchen, Schatzkiste und Kunterbunt) bereitgestellt.
Die Situation der Kinderbetreuungsplätze wurde mit Verabschiedung des Bedarfsplans in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 05.11.2019 zuletzt diskutiert. Zu diesem Zeitpunkt waren in den Einrichtungen vereinzelt Krippenplätze frei, obwohl die empfohlene Deckung auch damals nicht gegeben war. Auszug aus dem Bedarfsplan 2019/20: „…Obgleich die derzeitige Empfehlung einer ca. 60 %igen Deckung im Krippenbereich für Altdorf als stadtnahe Kommune bei Weitem nicht erreicht wird (sondern nur ca. 30%), gibt es noch einige freie Krippenplätze in Altdorf.“
Während des Jahres 2020 hat sich der Bedarf an Krippenplätzen erhöht. Dies wurde auch in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 15.09.2020 thematisiert: „Bei den Kinderkrippen gibt es bei allen drei Einrichtungen Wartelisten. Es wird nach wie vor nach Räumlichkeiten für eine Tagesmutter/-vater-Betreuung gesucht.“
Aktuelle Belegungszahlen, Stand zum 2. Februar 2021:
Apfelbäumchen/56 Plätze:
- aktuell alle belegt (5 auf Warteliste)
- 51 Plätze für September belegt, laut Erfahrung der Leitung werden alle Plätze bis September belegt sein
Schatzkiste/25 Plätze:
- aktuell alle belegt (17 auf Warteliste)
- 5 Kinder verlassen im September die Krippe, 9 zusätzliche Kinder haben angefragt, Warteliste wurde noch nicht geprüft
Kunterbunt/16 Plätze:
- aktuell alle belegt (12 auf Warteliste)
- für September alle Plätze belegt
Somit sind auch für September 2021 (wie 2020) alle Krippenplätze belegt und Wartelisten werden geführt.

Zur Situation an den Kindergärten: Ende Februar fand die Anmeldewoche in den Kindergärten statt. Im Anschluss daran findet in der ersten Märzhälfte die Abstimmung unter den Einrichtungen bzgl. Doppelanmeldungen statt. Erst dann kann eine Aussage zur Belegung gemacht werden. Aktuell konnten jedoch alle Platzanfragen befriedigt werden.
Wie in allen Kinderbetreuungseinrichtungen lässt sich allerdings auch hier festhalten, dass sich der akute Personalmangel weiter verschärft und zunehmend Plätze aufgrund fehlendem Betreuungspersonal nicht angeboten werden können. Der Markt unterstützt die Träger nach Möglichkeit bei der Personalsuche und ist in enger Abstimmung mit ihnen.

Im Bereich der Krippenplätze werden derzeit zwei Linien verfolgt:
a)        Mit dem Verein ZAK e.V. aus Landshut wurden in der zweiten Jahreshälfte 2020 Gespräche geführt. Der Verein führt im Stadtgebiet mehrere sogenannte Kindernester. Dabei stellt der Verein Tagesmüttern und –vätern Räumlichkeiten zur Kinderbetreuung zur Verfügung und bildet in gewisser Weise den Rahmen für deren selbstständige Tätigkeit. Die Pflegepersonen schließen dabei direkt Betreuungsverträge mit den Erziehungsberechtigten. Der Vorteil bei dieser Form der Betreuung ist die zeitliche Flexibilität der Betreuung, die in einer Trägereinrichtung nicht geboten werden kann.
In Zusammenarbeit mit der Marktgemeinde würde der Verein dieses Angebot auch auf Altdorf erweitern. Hierfür müsste ein Raum mit entsprechendem Gartenanteil zur Verfügung gestellt werden. Damit wäre eine Betreuung von 8 – 10 Krippenkindern möglich. Damit könnten relativ kurzfristig Plätze geschaffen werden.
b)        Parallel dazu wurden Erweiterungsmöglichkeiten bestehender Einrichtungen geprüft. Bei der Kinderkrippe Schatzkiste (Baujahr 2007/08) an der Böhmerwaldstraße wäre eine bauliche Erweiterung möglich und denkbar. Auch pädagogisch und betrieblich würde die Erweiterung der derzeit mit zwei Gruppen geführten Einrichtung von Seiten des Trägers unterstützt werden. Hierzu wurde vom Planungsbüro Pokam ein Vorentwurf einer möglichen Erweiterung mit Kostenschätzung erarbeitet. Die Unterlagen wurden mit der Sitzungsladung zugestellt.
Ein Anbau von zwei Gruppenräumen wäre im Westen Richtung Thüringer Straße möglich. Dabei würde ein zweigeschossiger Baukörper an das Bestandsgebäude angebunden werden.
Die Grobkostenschätzung liegt bei brutto 1,16 Mio. Euro:
Kostengruppe 300 Baukonstruktion                760.000 Euro
Kostengruppe 400 Technische GebAusst.        173.000 Euro
Kostengruppe 500 Freianlagen                          24.000 Euro
Kostengruppe 600 Ausstattung                          43.000 Euro
Kostengruppe 700 Nebenkosten                        160.000 Euro
Grundlage der Kostenschätzung ist eine konventionelle Ziegelbauweise. Die Verwaltung würde im weiteren Planungsprozess hierzu alternativ die Holzmassiv- sowie Holzständerbauweise betrachten.

Beschlussvorschlag

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
Mit der Vorplanung zur Erweiterung der Schatzkiste besteht Einverständnis. Die Planung ist mit dem Kreisjugendamt abzustimmen.
Im Rahmen der Entwurfsplanung ist die Ausführung in Holzbauweise (Holzmassiv und Holzständer) zu prüfen und die Kostendifferenz darzustellen. Ein entsprechender Architektenvertrag ist zu schließen. Haushaltsmittel werden für die Jahre 2021/2022 bereitgestellt.

Beschluss

Vom Sachvortrag wird Kenntnis genommen.
Mit der Vorplanung zur Erweiterung der Schatzkiste besteht Einverständnis. Die Planung ist mit dem Kreisjugendamt abzustimmen.
Im Rahmen der Entwurfsplanung ist die Ausführung in Holzbauweise (Holzmassiv und Holzständer) zu prüfen und die Kostendifferenz darzustellen. Ein entsprechender Architektenvertrag ist zu schließen. Haushaltsmittel werden für die Jahre 2021/2022 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.03.2021 08:51 Uhr