Festsetzung des Erfrischungsgeldes für die Bundestagswahl am 26.09.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Marktgemeinderates, 09.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 14. Sitzung des Marktgemeinderates 09.03.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Gemäß Beschluss des Marktgemeinderates vom 12.09.2017 wurde das Erfrischungsgeld für die Bundestagswahl 2017 auf 30 € festgesetzt.
Seit der Bundestagswahl im Jahr 2009 fand keine Erhöhung des Erfrischungsgeldes statt.
Nachdem es immer schwieriger wird, Personen als Wahlhelfer zu gewinnen, wurde von der Verwaltung angedacht, das Erfrischungsgeld für die diesjährige Bundestagswahl auf 40 € zu erhöhen, um hier vielleicht einen kleinen Anreiz zu schaffen.
Gemäß § 10 Abs.2 Bundeswahlordnung (BWO) wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35 € für den Vorsitzenden des Wahlvorstands erstattet. Bei den weiteren Mitgliedern des Wahlvorstands erfolgt eine Erstattung in Höhe von jeweils 25 €. Dies bedeutet, dass der Markt Altdorf bei einer Erhöhung des Erfrischungsgeldes auch höhere Kosten hat. Aufgrund der derzeit angespannten Haushaltslage sollte von einer Erhöhung bei der diesjährigen Wahl abgesehen werden.
Im Markt Altdorf wurde bis dato nicht zwischen Wahlvorsteher und den restlichen Wahlhelfern unterschieden. Es wurde an alle Wahlhelfer der gleiche Betrag ausbezahlt.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat möge beschließen, das Erfrischungsgeld für die diesjährige Bundestagswahl auf 30 € je Wahlhelfer festzusetzen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat möge beschließen, das Erfrischungsgeld für die diesjährige Bundestagswahl auf 30 € je Wahlhelfer festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.03.2021 08:51 Uhr