Entscheidung über Antrag des Nachbarschaftstreff DOM auf anteilige Förderung für das Jahr 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Marktgemeinderates, 09.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 14. Sitzung des Marktgemeinderates 09.03.2021 ö beschliessend 7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 22.08.2020 beantragte Frau Sidorova-Spilker im Namen des Vereins „DOM – deutsch-russisches Haus für Begegnung, Bildung und Kultur in Landshut e. V.“ die Übernahme eines Drittels der für 2021 kalkulierten Betriebskosten des Nachbarschaftstreffs DOM durch den Markt Altdorf. Dies würde einen Betrag von 15.214 Euro ausmachen.

Seit November 2013 werden die Betriebskosten des Nachbarschaftstreffs DOM von der Stadt Landshut, dem Landkreis Landshut und dem Markt Altdorf zu jeweils etwa einem Drittel übernommen. Daneben erhält DOM vom Kreisjugendring einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 500 Euro. Als weitere Einnahmen kommen Spenden sowie projektbezogene Mittel von verschiedenen Stiftungen hinzu.

Vom Landkreis Landshut erhält DOM eine Festbetragsförderung von maximal 15.425 Euro jährlich. Der Betrag wird vom Landkreis in drei Raten ausbezahlt: Je 6.000 Euro zum 01.05. und 01.10. des Jahres sowie nach Vorlage des Erfahrungs- und Finanzberichts noch maximal 3.425 Euro. Wichtigste Bedingung dabei ist, dass durch die Zahlung bei DOM kein Gewinn entsteht.

Die Stadt Landshut gewährt ebenfalls eine jährliche Festbetragsförderung, die vom Sozialausschuss der Stadt Landshut seit dem Jahr 2018 auf 15.214 Euro gedeckelt ist.

Der Hauptverwaltungs- und Sozialausschuss des Marktes Altdorf hat in seiner Sitzung am 27.09.2016 beschlossen, den Zuschuss an den Nachbarschaftstreff DOM ab dem Jahr 2017 auf 14.000,00 Euro jährlich zu deckeln. An dieser Beschlusslage wurde seither festgehalten (Zuletzt für das Jahr 2020 durch HVA-Beschluss vom 01.10.2019).

Angesichts der Tatsache, dass nach derzeitigem Stand die Besucher des Nachbarschaftstreffs zu je rund einem Drittel aus dem Markt Altdorf, der Stadt Landshut und dem übrigen Landkreis Landshut kommen (Info Frau Sidorova-Spilker in der Marktgemeinderatssitzung vom 06.10.2020) sollte der Förderbetrag des Marktes Altdorf an den der Stadt Landshut angepasst und demnach ab dem Jahr 2021 auf 15.214 Euro gedeckelt werden. Entsprechend der Förderpraxis des Landkreises Landshut sollte die Förderung unter der Bedingung gewährt werden, dass der Verein keinen Gewinn erwirtschaftet. Der Verein hat bis spätestens 31.03.2022 einen Tätigkeits- und Finanzbericht für das Jahr 2021 vorzulegen. Ergibt sich danach ein Gewinn, ist der Zuschuss anteilig an den Markt Altdorf zurückzuzahlen.

Beschlussvorschlag

Dem Verein „DOM – deutsch-russisches Haus für Begegnung, Bildung und Kultur in Landshut e. V.“ wird für das Jahr 2021 ein Zuschuss in Höhe von 15.214 Euro gewährt. Der Zuschuss wird in zwei Raten zu je 7.607 Euro zum 01.04. und 01.10. des Jahres ausbezahlt. Der Zuschuss wird unter der Bedingung gewährt, dass der Verein keinen Gewinn erwirtschaftet. Der Verein hat bis spätestens 31.03.2022 einen Tätigkeits- und Finanzbericht für das Jahr 2021 vorzulegen. Ergibt sich danach ein Gewinn, ist der Zuschuss anteilig an den Markt Altdorf zurückzuzahlen.

Beschluss

Dem Verein „DOM – deutsch-russisches Haus für Begegnung, Bildung und Kultur in Landshut e. V.“ wird für das Jahr 2021 ein Zuschuss in Höhe von 15.214 Euro gewährt. Der Zuschuss wird in zwei Raten zu je 7.607 Euro zum 01.04. und 01.10. des Jahres ausbezahlt. Der Zuschuss wird unter der Bedingung gewährt, dass der Verein keinen Gewinn erwirtschaftet. Der Verein hat bis spätestens 31.03.2022 einen Tätigkeits- und Finanzbericht für das Jahr 2021 vorzulegen. Ergibt sich danach ein Gewinn, ist der Zuschuss anteilig an den Markt Altdorf zurückzuzahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

Datenstand vom 24.03.2021 08:51 Uhr