Entscheidung über den Antrag des Vereins Adam und e.V. auf Veranstaltung eines Festivals auf dem Ziegeleigelände


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Marktgemeinderates, 23.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 15. Sitzung des Marktgemeinderates 23.03.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.03.2021 beschlossen, eine Entscheidung zurückzustellen, da folgende Punkte noch abzuklären sind:
  • Anzahl der geplanten Veranstaltungen im Jahr 2021 auch im Hinblick auf die TA Lärm.
  • Abklären, ob es im Zusammenhang mit der Veranstaltung in Hausberg Bürgerbeschwerden gegeben hat.
  • Welche Musik soll bei den Livemusikveranstaltungen gespielt werden.
Für das Jahr 2021 sind vorerst folgende Veranstaltungen geplant, die voraussichtlich die TA Lärm betreffen:
Samstag, 05.06. Countryfest DJK Altdorf Linedancer
Freitag, 18.06. Sonnwendfeier FFW Altdorf
Samstag, 03.07. Kronenfest der Siebenbürger Sachsen
Wochenende 24./25.07. CSU-Jubiläum
05. bis 09.08. Altdorfer Wies`n
12.09. Schupfafest
Nach Rücksprache mit dem Geschäftsleiter der VG Gerzen am 17.03.2021 ist bezüglich Bürgerbeschwerden nichts bekannt. Dies wäre auch sehr unwahrscheinlich, da der Veranstaltungsort weit außerhalb liegt.
Am 15.03.2021 wurde ein überarbeitetes Festivalkonzept vorgelegt. Dieses Konzept wurde den Mitgliedern des Marktgemeinderates über das Ratsinformationskonzept zur Verfügung gestellt. Hier wird auch ausführlich zu den geplanten Musikveranstaltungen Stellung genommen.
Mit Email vom 18.03.2021 gab der Kreisjungendpfleger Herr Karl-Jörg Schröter folgende Stellungnahme ab:

Der Verein ADAM e. V. hat in der Vergangenheit schon Festivals geplant und durchgeführt.
Da über die JugendKulturFörderung des Landkreises bisher Anträge zur Durchführung und finanziellen Beteiligung gestellt wurden, gehe ich davon aus, dass der Verein in ähnlicher Struktur und der aktiven Durchführung auch dieses Fest durchführen will und im Vorfeld bei uns eine fachliche Prüfung (Jugendschutz und Ähnliches) veranlasst.
Ebenso wird er um finanzielle Unterstützung bitten. Davor wird aber der Veranstaltungsort zu klären sein.

Da ich das von Ihnen beigefügte Konzept als Anfrage zum Platz sehe, ist hier aus der Sicht der Kommunalen Jugendarbeit aktuell kein Grund diesen Antrag ablehnend zu bescheiden.
Sie als Veranstaltungs-Genehmigungsbehörde und wir als fachlich und finanziell Steuernde, finden hierin keinen Grund, vorab den Platz der Durchführung der Veranstaltung nicht zu genehmigen.

Der Auflagenbescheid wird später von ihnen erstellt und darin können dann im Vorfeld
verhandelte Rahmenbedingungen lt. Konzept eingearbeitet werden.
Wir würden auch keine finanzielle Unterstützung zusagen, wenn die von uns gewünschten
Kriterien nicht erfüllt werden.
Wie Sie wissen, ist die Theorie die Theorie und die Praxis wird es dann danach zeigen.

Bisher ist der Verein ADAM e. V. als seriöser Partner der Kommunalen Jugendarbeit in der Jugendarbeit aufgetreten.

Für eine nicht Genehmigung gibt aus meiner Sicht aktuell keinen Anlass.
Die detaillierten Absprachen sind nach ihrer Durchführungsgenehmigung zu treffen und
dann in ihrem Genehmigungsbescheid und im JugendKulturFörder-Bescheid der KoJa.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat möge beschließen, dem Festival als einmalige Veranstaltung grundsätzlich zuzustimmen. Die Veranstaltung ist auf die aktuelle Pandemielage abzustimmen.

Beschluss

Der Marktgemeinderat möge beschließen, dem Festival grundsätzlich zuzustimmen und auf die aktuelle Pandemielage abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.03.2021 14:42 Uhr