Haushaltsplanung 2021: Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Marktgemeinderates, 11.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 17. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Die Summen der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplanes, getrennt nach dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen, die Steuersätze (Hebesätze) der Grund- und Gewerbesteuer sowie der Höchstbetrag der Kassenkredite werden in der Haushaltssatzung festgesetzt.

Der Text der Haushaltssatzung 2021 ist nachfolgend abgedruckt. Er wurde den Mitgliedern des Marktgemeinderats mit der Sitzungsladung in digitaler Form zur Verfügung gestellt.

Haushaltssatzung
des Marktes Altdorf (Landkreis Landshut)
für das Haushaltsjahr 2021


Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Altdorf folgende Haushaltssatzung:


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt 
               in den Einnahmen und
               Ausgaben mit        25.249.900,00 Euro
und im Vermögenshaushalt
               in den Einnahmen und
               Ausgaben mit        10.842.400,00 Euro
ab.


§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 4.500.000,00 Euro festgesetzt.


§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 7.885.080,00 Euro festgesetzt.


§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.        Grundsteuer
a)        für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        320 v. H.
       b)        für die Grundstücke (B)        320 v. H.        
2.        Gewerbesteuer        380 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.500.000,00 Euro festgesetzt.


§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.



Altdorf, den _____________



Markt Altdorf




Sebastian Stanglmaier
Erster Bürgermeister

Die Haushaltssatzung wird nach der Genehmigung bzw. rechtsaufsichtlichen Würdigung durch die Rechtsaufsicht (Landratsamt Landshut), Unterzeichnung durch den Ersten Bürgermeister und anschließender ortsüblicher Bekanntmachung rechtskräftig.

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2021.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.06.2021 08:03 Uhr