Haushaltsplanung 2021: Beschlussfassung über das Investitionsprogramm und den Finanzplan 2020 - 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Marktgemeinderates, 11.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat 17. Sitzung des Marktgemeinderates 11.05.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Die Marktgemeinde hat ihrer Haushaltswirtschaft gemäß Art. 70 GO eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen, wobei das erste Planungsjahr der Finanzplanung das laufende Haushaltsjahr ist (= Haushaltsjahr 2020, da Haushaltssatzung 2021 noch nicht in Kraft).
Der Kämmerer, Herr Rauhmeier, erläuterte dem Gremium die Eckpunkte der Finanzplanung, insbesondere die bedeutsamsten der für die Jahre 2022 bis 2024 geplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen. Zu nennen sind hier insbesondere
       Generalsanierung und Teilneubau der Grundschule Altdorf (inkl. Turnhalle, Ganztagsschule und Werkräume Mittelschule) und des Horts
       Neubau und Erweiterung des Bauamts
       Hochwasserschutz Altdorf
       Sanierung Pumpstation „An der Roßweide“ (inkl. Neubau zweite Druckleitung)
       Neubau Regenrückhaltebecken Hubertusstraße
       Neubau Versickerungsbecken Sternstraße
       Kostenbeteiligung an Investitionen im Klärwerk Landshut
       Sanierung Kanal Altdorf
       Neubau der Raiffeisenbrücke in Altdorf
       Erweiterung der Kinderkrippe Schatzkiste
       Energetische Sanierung des Kindergartens St. Georg in Eugenbach
       Baumaßnahmen im Zusammenhang mit Wärmeversorgung „Am Aicher Feld“ und „Bürgermeister-Preißer-Ring“
Hinzu kommen jährlich mit beträchtlichen Summen insbesondere Straßen- und Kanalsanierungsmaßnahmen.
Falls der Markt Altdorf alle nach derzeitigem Stand für die nächsten Jahre geplanten Maßnahmen umsetzen möchte, würden bei gegenwärtiger Finanzlage Kreditaufnahmen in erheblichem Umfang erforderlich (2021 4,5 Mio Euro, 2022 4,8 Mio Euro und 2023 4,9 Mio Euro, im Finanzplanungszeitrum mithin insgesamt 14,2 Mio Euro). Die Pro-Kopf-Verschuldung im Kernhaushalt wird dadurch von 64,81 Euro (31.12.2020) auf 1.046 Euro (31.12.2024) ansteigen
Bei den Haushaltsplanungen im Finanzplanungszeitraum ist daher genau zu prüfen, ob alle bisher geplanten Maßnahmen finanziert werden können, und ggf. zu entscheiden, welche Maßnahmen zurückgestellt oder nicht realisiert werden.
Zusammengefasst stellt sich die Finanzplanung des Finanzplanungszeitraumes 2020 – 2024 wie folgt dar:
Jahr
Verwaltungs-haushalt

EUR
Veränderung gegenüber Vorjahr
%
Vermögens-haushalt

EUR
Veränderung gegenüber Vorjahr
%
Gesamt-haushalt

EUR
Veränderung gegenüber Vorjahr
%
2020
23.729.425,00
-11,45
7.834.989,00
-43,90
31.564.414,00
-22,57
2021
25.249.900,00
6,41
10.842.400,00
38,38
36.092.300,00
14,34
2022
25.749.575,00
1,98
11.687.035,00
7,79
37.436.610,00
3,72
2023
26.153.525,00
1,57
10.861.670,00
-7,06
37.015.195,00
-1,13
2024
26.158.425,00
0,02
5.194.745,00
-52,17
31.353.170,00
-15,30

Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat stimmt der Finanzplanung 2020 bis 2024 zu.

Beschluss

Der Marktgemeinderat stimmt der Finanzplanung 2020 bis 2024 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.06.2021 08:03 Uhr