Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans "Waldanger Überarbeitung" mit Deckblatt Nr. 1; Vorstellung der Planung und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.05.2021 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Bürgermeister Stanglmaier Herrn Fritz Bauer vom Büro Komplan.
Für den Bereich gibt es eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Boardinghauses mit 30 Appartements. Nach einem Eigentümerwechsel wurde ein Vorentwurf in der Bau- und Umweltausschuss-Sitzung am 14.07.2020 vorberaten. Bereits hier wurden zwei Baukörper mit verschiedenen Dachtypen vorgestellt und im Beschluss die Notwendigkeit eines Bauleitplanverfahrens festgehalten.
Für das Grundstück an der Bernsteinstraße 26 soll nun Baurecht für ein Mehrfamilienhaus und ein Boardinghaus geschaffen werden. Das Boardinghaus deckt den gewerblichen Anteil der Grundstücksnutzung ab, der in diesem Bereich notwendig ist, um das MI weiter aufrecht erhalten zu können. Die langgezogenen Baukörper erhalten ein Satteldach und nehmen die Ausrichtung der benachbarten Gebäude mit auf. In den textlichen Festsetzungen wird die Nutzung alternativer Energien (PV-Anlage) mit festgesetzt. Abweichend vom bisherigen Bestand wurden zahlreiche Bäume und eine deutliche Entsiegelung der Fläche berücksichtigt. Die Stellplätze werden durch die Errichtung einer Tiefgarage abgedeckt und entlang der Verkehrsfläche Stellplätze für Besucher bzw. Be- und Entladen vorgesehen.
Bei der Entwurfsplanung ist das bestehende Geh- und Fahrtrecht zugunsten des Nachbargrundstücks Bernsteinstraße 24 berücksichtigt, um die Zufahrt zu den dort bestehenden Garagen weiter gewährleisten zu können.

Auf Wunsch des Antragstellers wurde eine Nutzung mit 3 Vollgeschoßen geprüft. Aufgrund der umliegenden Bebauung und den Festsetzungen des bereits jetzt gültigen Bebauungsplans, der eine Wandhöhe von 7,50 m für gewerbliche Gebäude vorsieht, wird dies in der Planung berücksichtigt.

Bei den PV-Anlage wird die allgemeine Formulierung ergänzt, dass die überwiegende Dachfläche für PV-Anlagen genutzt werden muss.

Beschlussvorschlag

Mit der Planung besteht nach Einarbeitung der Änderungen Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt das Auslegungsverfahren einzuleiten.

Beschluss

Mit der Planung besteht nach Einarbeitung der Änderungen Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt das Auslegungsverfahren einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.05.2021 12:03 Uhr