Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Aupointstr. 8
Daten angezeigt aus Sitzung: 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.05.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss | 10. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 18.05.2021 | ö | beschliessend | 3 |
Sachverhalt
Wie bereits bei der Sitzung am 25.09.2018 erwähnt, sollen Nachverdichtungen grundsätzlich unterstützt werden, wenn die Gegebenheiten dafür vorhanden sind. Zwei Wohneinheiten sind nach dem Bebauungsplan zulässig und bereits vorhanden, einer dritten Wohneinheit kann auch ohne Deckblattänderung zugestimmt werden. Das Grundstück bietet zudem im Süden genug Platz für ein weiteres Einfamilienhaus. Die Abstandsflächen werden eingehalten, nachbarliche Belange sind somit gewahrt. Mit der äußerlichen Gestaltung des Hauses hält sich der Bauherr an die Vorgaben des Bebauungsplans. Das geplante Einfamilienhaus ist städtebaulich vertretbar, fügt sich nach Art und Maß in die Gegend ein und steht den Grundzügen der Planung nicht entgegen.
Beschlussvorschlag
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0